Berufsporträt: Ladenbauer / Ladenbauerin

Jobangebote: Ladenbauer / Ladenbauerin

Ladenbauer richtet ein Geschäft mit Regalen und Theken ein

1. Einleitung

Der Beruf Ladenbauer / Ladenbauerin verbindet Handwerk, Technik und Gestaltung. Ob Supermarkt, Modeboutique oder Elektronikmarkt: Überall, wo Waren verkauft werden, sind spezialisierte Fachkräfte gefragt, die Regalsysteme, Theken, Beleuchtung und Präsentationsflächen planen, anpassen und einbauen. Der Ladenbau ist ein eigenständiger Bereich des Innenausbaus und arbeitet eng mit Architekten, Einzelhandelsunternehmen und Handwerksbetrieben zusammen.

2. Ein Tag als Ladenbauer / Ladenbauerin

Der Arbeitsalltag im Ladenbau ist abwechslungsreich und stark projektorientiert. Typisch ist der Wechsel zwischen Montageeinsätzen auf Baustellen, Werkstattarbeit und Besprechungen mit Auftraggebern.

Typischer Tagesablauf

  • Morgens: Baustellenbesprechung, Prüfung der Pläne, Abstimmung mit Bauleitung und anderen Gewerken (z. B. Elektrik, Trockenbau).
  • Vormittags: Montage von Regalen, Theken, Kühlmöbeln oder Kassenzonen; Aufbau von Systemmöbeln und Einbauten nach Zeichnung.
  • Mittags: Kontrolle von Maßangaben, ggf. Anpassungsarbeiten in der Werkstatt oder vor Ort, Nachbestellung von Material.
  • Nachmittags: Feinarbeiten, Justierung von Möbelfronten, Einbau von Beleuchtungselementen (in Zusammenarbeit mit Elektro-Fachkräften), Qualitätssicherung.
  • Abends / Projektende: Abnahme mit der Kundschaft, Dokumentation der Arbeiten, ggf. Nacharbeiten bei Mängeln.

Je nach Position gehören außerdem Planungstätigkeiten am Computer dazu – etwa bei Ladenbau-Technikerinnen oder Projektleitern. Reisebereitschaft ist häufig erforderlich, da Ladenbauprojekte bundesweit oder auch international umgesetzt werden.

3. Aufgaben im Beruf Ladenbauer / Ladenbauerin

Im Ladenbau arbeiten Fachkräfte häufig in interdisziplinären Teams. Die genauen Aufgaben hängen vom Betrieb und der eigenen Qualifikation ab, orientieren sich aber typischerweise an folgenden Bereichen:

Kernaufgaben im Ladenbau

  • Montage und Innenausbau
    • Aufbau und Montage von Regalen, Theken, Schränken und Präsentationssystemen
    • Einbau von Kassentresen, Service-Countern und Rückwänden
    • Anpassungsarbeiten vor Ort (z. B. Kürzen, Anpassen, Nachjustieren von Bauteilen)
  • Planung und Umsetzung von Ladenkonzepten
    • Umsetzung von Grundrissen nach Plan (CAD-Zeichnungen, Montagepläne)
    • Anordnung von Warenpräsentationsflächen nach Vorgaben des Handels
    • Beachtung von Laufwegen, Sichtachsen und ergonomischen Anforderungen
  • Technische und organisatorische Aufgaben
    • Materialdisposition (Bestellung von Bauteilen, Beschlägen, Platten, Profilen)
    • Koordination mit Lieferanten, Speditionen und anderen Gewerken
    • Montage-Dokumentation und Protokollierung der Arbeiten
  • Qualität, Sicherheit und Kundenkontakt
    • Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, Brandschutz- und Fluchtwegregelungen
    • Sauberer, fachgerechter Einbau nach anerkannten Regeln der Technik
    • Abstimmung mit Kundschaft, Filialleitungen oder Architekturbüros

Wichtige Kompetenzen

  • Handwerkliches Geschick und räumliches Vorstellungsvermögen
  • Erfahrung im Innenausbau, im Möbelbau oder im Metallbau
  • Lesen und Umsetzen technischer Zeichnungen
  • Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zu Montagetätigkeit, Reisetätigkeit und teilweise Schichtarbeit

4. Ausbildung – Wege in den Beruf Ladenbauer / Ladenbauerin

Der Beruf „Ladenbauer / Ladenbauerin“ ist in Deutschland kein anerkannter Ausbildungsberuf mit eigener Ausbildungsordnung. In der Praxis führen mehrere Ausbildungswege und Fortbildungen in den Bereich Ladenbau.

Typische Erstausbildungen für den Ladenbau

Viele Ladenbauerinnen und Ladenbauer kommen aus einem der folgenden anerkannten Ausbildungsberufe:

  • Tischler / Tischlerin (Schreiner / Schreinerin) – duale Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO), Dauer in der Regel 3 Jahre. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).[1]
  • Holzmechaniker / Holzmechanikerin – duale Ausbildung, 3 Jahre. Quelle: BIBB.[1]
  • Metallbauer / Metallbauerin – duale Ausbildung, 3,5 Jahre. Quelle: BIBB.[1]
  • Ausbaufacharbeiter / Ausbaufacharbeiterin bzw. Trockenbaumonteur / Trockenbaumonteurin – duale Ausbildung im Bereich Ausbau / Innenausbau. Quelle: BIBB.[1]
  • Technische Systemplaner / -in oder Technische Zeichner / -in – vor allem für Planungs- und Konstruktionsaufgaben im Ladenbau.

Mit einer dieser Grundausbildungen können sich Fachkräfte auf Ladenbau und Ladenplanung spezialisieren, etwa über:

  • innerbetriebliche Einarbeitung und Projektarbeit im Ladenbau
  • fachspezifische Lehrgänge von Handwerkskammern, Innungen oder Verbänden
  • Aufstiegsfortbildungen wie staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Holztechnik, Ausbau oder Metalltechnik (Landesrecht)

Fort- und Weiterbildungen

Nach einigen Jahren Berufserfahrung bieten sich z. B. folgende Qualifikationen an:

  • Meister/in im Tischler- oder Metallbauer-Handwerk (z. B. nach Handwerksordnung, Anlage A). Quelle: Handwerksordnung (HwO).[2]
  • Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Holz oder Metall (IHK-Abschluss)/li>
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in (Holztechnik, Bautechnik, Ausbau).
  • Weiterbildung in CAD, Projektmanagement, Ladenplanung, Visual Merchandising.

Einen formal geregelten „Ladenbauer-Meister“ gibt es aktuell nicht; die Spezialisierung erfolgt über passende handwerkliche Abschlüsse und branchenspezifische Praxiserfahrung.

5. Gehalt als Ladenbauer / Ladenbauerin

Die Verdienstmöglichkeiten im Ladenbau hängen von mehreren Faktoren ab: Region, Tarifbindung, Qualifikation, Berufserfahrung, Unternehmensgröße und Umfang von Montage- bzw. Reisetätigkeit.

Gehaltsspannen im Überblick

Da „Ladenbauer“ kein eigener Ausbildungsberuf ist, orientiert sich die Vergütung häufig an handwerklichen Referenzberufen wie Tischler/in oder Metallbauer/in.

Beispielhafte Bruttogehälter im Ladenbau in Anlehnung an handwerkliche Referenzberufe (Deutschland, 2024)
Karrierestufe Monatsgehalt brutto (ca.) Jahresgehalt brutto (ca.) Hinweise
Berufseinsteiger/in (nach Ausbildung) ca. 2.300 – 2.700 € ca. 27.600 – 32.400 € Angelehnt an tarifliche Einstiegsentgelte im Tischler- und Metallhandwerk in einigen Bundesländern.
Fachkraft mit Berufserfahrung ca. 2.700 – 3.400 € ca. 32.400 – 40.800 € Je nach Tarif, Bundesland und Verantwortung (z. B. Kolonnenführung).
Meister/in, Techniker/in, Projektleitung ca. 3.400 – 4.500 € ca. 40.800 – 54.000 € In Führungs- oder Projektleitungsfunktionen im Laden- und Innenausbau.

Stand: 2024, auf Basis tariflicher und statistischer Angaben für einschlägige Handwerksberufe, u. a. Tarifverträge im Tischler- und Metallhandwerk sowie Entgeltinformationen der Bundesagentur für Arbeit.

Einflussfaktoren auf das Gehalt

  • Tarifbindung: In tarifgebundenen Betrieben orientiert sich die Bezahlung an Tarifverträgen des Bau-, Ausbau- oder Metall-/Holzhandwerks. Quelle: Tarifregister der Länder, Handwerkskammern.[3]
  • Montage- und Auslösezahlungen: Bei häufiger Reise- und Montagetätigkeit können Zulagen, Auslösen und Überstundenzuschläge das Einkommen erhöhen.
  • Regionale Unterschiede: In Süddeutschland und Ballungsräumen liegen Löhne im Handwerk häufig über dem Bundesdurchschnitt, in strukturschwächeren Regionen darunter.
  • Verantwortung: Wer Kolonnen führt, Baustellen koordiniert oder komplette Ladenbauprojekte leitet, kann entsprechend mehr verdienen.

Ausbildungsvergütung (Beispiel: Tischler/in)

Wer über eine handwerkliche Ausbildung in den Ladenbau einsteigt, erhält eine Ausbildungsvergütung, die je nach Bundesland und Tarifvertrag variiert. Für den Ausbildungsberuf Tischler/in liegen tarifliche Vergütungen zum Beispiel in folgenden Größenordnungen:[3]

  • 1. Ausbildungsjahr: ca. 800 – 1.000 € brutto/Monat
  • 2. Ausbildungsjahr: ca. 900 – 1.100 € brutto/Monat
  • 3. Ausbildungsjahr: ca. 1.000 – 1.200 € brutto/Monat

Die konkreten Beträge ergeben sich aus den jeweils gültigen Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen.

6. Karrierewege im Ladenbau

Der Ladenbau bietet verschiedene Möglichkeiten, sich fachlich zu spezialisieren oder Führungsaufgaben zu übernehmen.

Einstieg als Fachkraft

  • Einstieg nach abgeschlossener handwerklicher Ausbildung (z. B. Tischler/in, Metallbauer/in, Ausbaufacharbeiter/in)
  • Tätigkeit als Monteur/in im Ladenbau, Innenausbau oder Messebau
  • Sammeln von Projekterfahrung in unterschiedlichen Branchen (Lebensmittel, Mode, Elektronik, Gastronomie)

Aufstiegsmöglichkeiten

  • Vorarbeiter/in oder Kolonnenführer/in – Verantwortung für Montagegruppen, Material und Bauabläufe.
  • Projektleiter/in Ladenbau – Organisation kompletter Ladenumbauten, Koordination mit Kundschaft, Lieferanten und Gewerken.
  • Meister/in oder Techniker/in im Holz-, Metall- oder Ausbauhandwerk – z. B. für Führungsaufgaben in Werkstatt und Montage.
  • CAD- und Planungsfachkraft – Erstellung von Plänen, 3D-Visualisierungen und Detailzeichnungen für Ladenbauprojekte.

Weiterentwicklung und Spezialisierung

  • Spezialisierung auf bestimmte Ladenformate (z. B. Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Fashion-Store-Konzepte).
  • Wechsel in angrenzende Bereiche wie Messebau, Innenarchitektur, Objekt- und Hoteleinrichtung.
  • Selbstständigkeit im Laden- und Innenausbau, z. B. als handwerklicher Meisterbetrieb mit Schwerpunkt Ladenbau (Handwerksordnung beachten).[2]

7. Verwandte Berufe

Wer sich für den Ladenbau interessiert, findet auch in verwandten Berufen im Innenausbau und in der Gestaltung passende Tätigkeiten:

  • Tischler / Tischlerin (Schreiner/in): Fertigung und Montage von Möbeln, Innenausbauten und Ladeneinrichtungen.
  • Ausbaufacharbeiter / Ausbaufacharbeiterin: Ausbau von Innenräumen, Trockenbau, Decken- und Wandverkleidungen.
  • Metallbauer / Metallbauerin: Konstruktion und Montage von Metallbauteilen, z. B. für Regalsysteme und Tragkonstruktionen.
  • Messebauer / Messebauerin: Planung und Bau von Messeständen und temporären Präsentationsflächen.
  • Innenarchitekt / Innenarchitektin: Planung und Gestaltung von Innenräumen, auch im Einzelhandel (Studienberuf, Kammerzugehörigkeit beachten).
  • Technische/r Systemplaner/in oder Bauzeichner/in: Technische Planung von Ausbau- und Einrichtungslösungen.

Jobangebote: Ladenbauer / Ladenbauerin

8. FAQ zum Beruf Ladenbauer / Ladenbauerin

1. Ist Ladenbauer / Ladenbauerin ein anerkannter Ausbildungsberuf?

Nein. „Ladenbauer“ ist in Deutschland keine eigenständige, staatlich anerkannte Ausbildung. In der Praxis wird der Beruf meist über anerkannte Handwerksausbildungen wie Tischler/in, Holzmechaniker/in, Metallbauer/in oder Ausbaufacharbeiter/in erlernt. Die Spezialisierung auf Ladenbau erfolgt dann über betriebliche Praxis und Weiterbildungen.[1]

2. Welche Schulbildung brauche ich für den Einstieg in den Ladenbau?

Für duale Ausbildungen im Handwerk fordern Betriebe häufig einen qualifizierten Hauptschulabschluss oder einen mittleren Schulabschluss. Entscheidend sind vor allem handwerkliches Geschick, technisches Verständnis und Zuverlässigkeit. Die genauen Zugangsvoraussetzungen legen Ausbildungsbetriebe fest; formale Berufszugänge werden im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.[5]

3. Wie sind die Arbeitszeiten im Ladenbau?

Im Ladenbau wird häufig projektbezogen und auf Montage gearbeitet. Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Arbeitszeitgesetz und den jeweiligen Tarif- oder Betriebsvereinbarungen. In der Praxis können Früh- und Spätschichten, Wochenendarbeit und Mehrarbeit anfallen, vor allem bei Ladenumbauten außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Dafür gibt es je nach Regelung Zuschläge oder Freizeitausgleich.[6]

4. Brauche ich als Ladenbauer / Ladenbauerin einen Meistertitel, um mich selbstständig zu machen?

Im zulassungspflichtigen Handwerk (z. B. Tischler, Metallbauer) ist für die Eintragung in die Handwerksrolle in der Regel ein Meistertitel oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich. Das regelt die Handwerksordnung (HwO). Wer sich mit einem Betrieb im Bereich Ladenbau und Innenausbau selbstständig machen möchte, sollte vorher bei der zuständigen Handwerkskammer klären, ob der geplante Tätigkeitsbereich meisterpflichtig ist.[2]

9. Quellen

  1. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Informationen zu anerkannten Ausbildungsberufen (z. B. Tischler/in, Metallbauer/in, Holzmechaniker/in, Ausbaufacharbeiter/in). Abrufbar über das BIBB-Berufslexikon. Stand: 2024.
  2. Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch spätere Gesetzesfassungen. Insbesondere Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke) und Regelungen zur Meisterpflicht. Stand: 2024.
  3. Tarifverträge im Tischler- und Schreinerhandwerk sowie im Holz- und Metallhandwerk, veröffentlicht über Tarifregister der Länder und Fachverbände (z. B. Fachverband Tischler NRW, Landesinnungsverbände). Stand: 2023/2024.
  4. Bundesagentur für Arbeit: Entgeltinformationen und berufskundliche Daten (BERUFENET) zu einschlägigen Berufen im Innenausbau (z. B. Tischler/in, Metallbauer/in, Ausbaufacharbeiter/in). Stand: 2024.
  5. Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 921), zuletzt geändert durch spätere Gesetzesfassungen. Regelungen zur dualen Berufsausbildung in Deutschland. Stand: 2024.
  6. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert durch spätere Gesetzesfassungen. Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Sonn- und Feiertagsarbeit. Stand: 2024.