Babysitter / Babysitterin: Aufgaben, Verdienst und Wege in den Beruf
Babysitter übernehmen stundenweise die Betreuung von Kindern, meist neben Schule, Ausbildung oder Studium. Der Beruf ist rechtlich nicht geschützt und eignet sich besonders als Nebentätigkeit, verlangt aber ein hohes Maß an Verantwortung, Zuverlässigkeit und Einfühlungsvermögen.
Jobangebote: Babysitter / Babysitterin

Einleitung
Babysitter unterstützen Familien vor allem dann, wenn Eltern abends ausgehen, Termine wahrnehmen oder arbeitsbedingt verhindert sind. Sie springen flexibel ein, betreuen Kinder im Haushalt der Familie und sorgen für Sicherheit, Beschäftigung und eine verlässliche Bezugsperson auf Zeit.
Da Babysitting keine anerkannte Ausbildung voraussetzt, kommen häufig Jugendliche, Studierende oder Quereinsteiger zum Einsatz. Gleichzeitig gelten arbeits- und jugendschutzrechtliche Vorgaben, sobald das Babysitting nicht nur gelegentlich im familiären Umfeld stattfindet.
Ein Tag als Babysitter / Babysitterin
Der Alltag eines Babysitters hängt stark vom Alter der Kinder, der Tageszeit und den vereinbarten Aufgaben ab. Die Tätigkeit findet meist nachmittags, abends oder am Wochenende im Haushalt der Familie statt.
Typischer Ablauf einer Betreuung
- Ankommen und Übergabe: Eltern informieren über Essenszeiten, Schlafenszeiten, Besonderheiten, Allergien oder Notfallnummern.
- Spielen und Beschäftigung: Spiele, Vorlesen, Basteln, draußen spielen – abgestimmt auf Alter und Interessen der Kinder.
- Alltagsroutinen: Unterstützung beim Abendessen, Körperpflege, Zähneputzen, Schlafengehen.
- Aufsicht und Sicherheit: Kinder im Blick behalten, Gefahrenquellen vermeiden, Regeln der Eltern konsequent umsetzen.
- Ruhige Phase: Wenn die Kinder schlafen, aufwachen oder Unruhe beobachten, erreichbar bleiben; häufig kleinere Haushaltstätigkeiten nach Absprache.
- Abschlussgespräch: Kurzer Bericht an die Eltern über Verlauf, Besonderheiten oder Auffälligkeiten.
Arbeitszeiten und Einsatzorte
- Einsatzort: überwiegend Privathaushalte der Familien.
- Arbeitszeit: meist abends und am Wochenende, gelegentlich tagsüber (Ferien, Krankheit der Kinder) – häufig auf Minijob- oder Honorarbasis.
- Flexibilität: kurzfristige Einsätze sind möglich, verlässliche Absprachen sind jedoch wichtig.
Aufgaben
Babysitter haben in erster Linie eine Aufsichtspflicht. Sie ersetzen jedoch keine pädagogische Fachkraft wie Erzieher oder Kinderpfleger, sondern ergänzen die familiäre Betreuung.
Zentrale Aufgaben eines Babysitters
- Beaufsichtigung der Kinder entsprechend ihres Alters und Entwicklungsstandes
- Kindgerechte Beschäftigung (Spiele, Vorlesen, kreative Angebote)
- Begleitung bei Alltagsabläufen (z. B. Essen, Waschen, Umziehen, Schlafenlegen)
- Umsetzung von Regeln und Erziehungsgrundsätzen der Eltern
- Sicherstellung von Sicherheit im Haushalt (Fenster, Treppen, gefährliche Gegenstände)
- Beobachtung des Wohlbefindens und Melden von Auffälligkeiten an die Eltern
Optionale Zusatzaufgaben (nach klarer Absprache)
- Zubereitung einfacher Mahlzeiten für die Kinder
- Kleinere Haushaltstätigkeiten im Rahmen der Kinderbetreuung (z. B. Geschirr abräumen nach dem Essen, aufräumen von Spielsachen)
- Bringen oder Abholen zu Freizeitaktivitäten in der Nähe
Wichtig: Umfangreichere Haushaltstätigkeiten, Pflegeleistungen oder medizinische Maßnahmen gehören nicht automatisch zu den Aufgaben eines Babysitters und sollten – wenn überhaupt – nur nach vorheriger klarer Vereinbarung und mit entsprechenden Kenntnissen übernommen werden.
Ausbildung / Approbation
Der Begriff „Babysitter“ ist in Deutschland kein geschützter Berufsname. Es gibt keine staatlich geregelte Ausbildung und keine Approbation. Dennoch unterliegt Babysitting rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Arbeitsrecht, Jugendarbeitsschutz und Unfallversicherungsschutz.
Formale Voraussetzungen
- Mindestalter: gesetzlich nicht einheitlich festgelegt, in der Praxis häufig ab 14 Jahren; für regelmäßige, bezahlte Tätigkeiten gelten die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten: bei minderjährigen Babysittern erforderlich.
- Kranken- und Unfallversicherung: je nach Beschäftigungsform (z. B. Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Tätigkeit über eine Agentur) unterschiedliche Regelungen – Informationen bietet u. a. die Minijob-Zentrale.
Empfohlene Qualifikationen und Nachweise
Auch wenn sie rechtlich nicht vorgeschrieben sind, erhöhen bestimmte Schulungen die Sicherheit und das Vertrauen der Eltern:
- Kurse zur Erste Hilfe am Kind (z. B. über Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser)
- Babysitter-Kurse von Wohlfahrtsverbänden oder Familienbildungsstätten (mit Teilnahmebescheinigung)
- Grundkenntnisse in kindlicher Entwicklung und altersgerechter Förderung
- Erweitertes Führungszeugnis auf Wunsch der Eltern, insbesondere bei regelmäßiger Betreuung; Rechtsgrundlagen u. a. im Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Abgrenzung zur Kindertagespflege
Babysitting ist von der Kindertagespflege zu unterscheiden. Wer Kinder regelmäßig und gegen Entgelt in größerem Umfang und oft im eigenen Haushalt betreut, benötigt in der Regel eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach dem § 43 SGB VIII, die durch das örtliche Jugendamt erteilt wird.
Gehalt als Babysitter / Babysitterin
Für Babysitter gibt es keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Die Bezahlung erfolgt üblicherweise als Stundenlohn und hängt von Region, Erfahrung, Anzahl und Alter der Kinder sowie dem Aufgabenumfang ab.
Übliche Stundenlöhne
Nach branchenüblichen Orientierungen und Empfehlungen verschiedener Familien- und Betreuungsportale sowie unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns (ab 01.01.2026: 13,90 € brutto je Stunde; Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales) verdienen Babysitter häufig:
- Schüler:innen ohne Vorerfahrung: ca. 13,90 €/Stunde
- Babysitter mit Kurs / Erste-Hilfe-Nachweis: bis zu 15,00 €/Stunde
- Erfahrene Babysitter, mehrere Kinder / besondere Anforderungen: bis zu 20,00 €/Stunde
Orientierungswerte für Babysitter-Vergütung in Deutschland (Stand 2025)
Diese Werte stellen Orientierungen dar und sind nicht rechtlich verbindlich. Entscheidend ist immer die individuelle Vereinbarung, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn einhalten muss, sofern es sich um ein reguläres Beschäftigungsverhältnis handelt.
Beschäftigungsformen und Abgaben
- Privater Minijob: Anmeldung durch die Familie bei der Minijob-Zentrale; pauschale Abgaben durch den Arbeitgeber, Babysitter erhält Lohn brutto = netto (außer ggf. Steuern bei mehreren Jobs).
- Kurzfristige Beschäftigung: möglich bei zeitlich beschränkten Einsätzen; Besonderheiten bei Sozialversicherung beachten.
- Selbstständige Tätigkeit: in Einzelfällen; dann sind u. a. Anmeldung beim Finanzamt, ggf. Gewerbeanmeldung und eigene Versicherungsthemen relevant.
Karrierewege
Babysitting ist häufig ein Einstieg in pädagogische oder soziale Berufe. Wer Freude an der Arbeit mit Kindern hat, kann darauf aufbauend eine qualifizierte Ausbildung oder ein Studium anstreben.
Mögliche Weiterbildungen
- Vertiefende Babysitter-Kurse (z. B. Pädagogik, Spiel- und Förderangebote)
- Erste-Hilfe-Weiterbildungen speziell für Säuglinge und Kleinkinder
- Fortbildungen zur Kindertagespflege über Jugendämter oder Fachschulen
Langfristige berufliche Perspektiven
- Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher an Fachschulen für Sozialpädagogik (landesrechtlich geregelt; Informationen über die Kultusministerien der Bundesländer)
- Ausbildung zur Sozialassistentin / zum Sozialassistenten bzw. Kinderpfleger:in (je nach Bundesland)
- Studium im Bereich Pädagogik oder Soziale Arbeit (z. B. Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik)
- Qualifizierung als Tagesmutter / Tagesvater mit Pflegeerlaubnis nach SGB VIII
Die beim Babysitten erworbenen Kompetenzen – Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, Organisation – sind auch in anderen Berufen wertvoll, etwa im Gesundheitswesen, in pädagogischen Einrichtungen oder im Dienstleistungssektor.
Verwandte Berufe
Wer sich langfristig mit Kindern oder in sozialen Berufen engagieren möchte, findet neben dem Babysitting vielfältige Tätigkeiten mit formaler Ausbildung:
- Erzieher / Erzieherin – pädagogische Fachkraft in Kitas, Horten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
- Sozialassistent / Sozialassistentin bzw. Kinderpfleger / Kinderpflegerin – unterstützende Tätigkeit in Kitas, Schulen und sozialen Einrichtungen.
- Tagesmutter / Tagesvater – regelmäßige Betreuung kleiner Gruppen von Kindern, meist im eigenen Haushalt, mit Pflegeerlaubnis des Jugendamts.
- Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerin – Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen, auch im Kindesalter.
- Sozialarbeiter / Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagoge / Sozialpädagogin – Beratung und Unterstützung von Familien und Kindern in unterschiedlichen Lebenslagen.
FAQ zum Beruf Babysitter / Babysitterin
Wie alt muss man sein, um Babysitter zu werden?
Ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für Babysitter gibt es nicht. In der Praxis beginnen viele Jugendliche ab etwa 14 Jahren mit ersten Einsätzen. Für regelmäßige, bezahlte Tätigkeiten gelten jedoch die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes, insbesondere zu Arbeitszeiten und maximaler Arbeitsdauer.
Benötigt man eine Ausbildung, um als Babysitter zu arbeiten?
Für gelegentliches Babysitting ist keine staatlich anerkannte Ausbildung vorgeschrieben. Empfehlenswert sind jedoch Babysitter-Kurse und ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind, um sicher und kompetent handeln zu können. Wer längerfristig mit Kindern arbeiten möchte, kann eine pädagogische Ausbildung oder ein Studium anschließen.
Wie wird ein Babysitter rechtlich angemeldet?
Wird Babysitting regelmäßig und gegen Bezahlung ausgeübt, ist es in der Regel ein Arbeitsverhältnis. Häufig melden Familien den Babysitter als Minijob über die Minijob-Zentrale an. Dort werden auch pauschale Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Bei nur gelegentlicher Unterstützung innerhalb der Familie kann es sich um eine Gefälligkeit handeln; im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Welche Versicherung braucht ein Babysitter?
Babysitter sollten klären, ob sie über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert sind und ob Babysitting mitversichert ist. Bei angemeldeten Minijobs besteht in der Regel gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Arbeitgeber. Details hängen von der konkreten Beschäftigungsform ab, Informationen bieten u. a. Unfallversicherungsträger und die Minijob-Zentrale.
9. Quellenblock
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn, Stand 2024, abrufbar unter: www.bmas.de
- Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/jarbschg
- Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz: Bundeszentralregistergesetz (BZRG), abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/bzrg
- Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz: Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), insbesondere § 43 Kindertagespflege, abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/sgb_8
- Informationen der Minijob-Zentrale zur Anmeldung von Haushaltshilfen und Minijobbern, abrufbar unter: www.minijob-zentrale.de