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Speditionskaufmann / Speditionskauffrau

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Berufsbild: Lehrer

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Berufsbild: Personalreferent/Personalreferentin

Berufsporträt: Personalreferent / Personalreferentin

Jobangebote: Personalreferent / Personalreferentin

Personalreferent im Gespräch mit Mitarbeitenden in einem Büro

1. Einleitung

Personalreferentinnen und Personalreferenten – im Englischen meist als HR Business Partner oder HR Generalist bezeichnet – sorgen dafür, dass Unternehmen die passenden Mitarbeitenden gewinnen, langfristig binden und fair behandeln. Sie verbinden die Bedürfnisse der Beschäftigten mit den strategischen Zielen des Unternehmens. Je nach Größe und Branche des Arbeitgebers reicht das Aufgabenfeld von operativer Personalverwaltung bis hin zur Gestaltung moderner Personalstrategien.

Gefragt sind Menschen mit kaufmännischem oder wirtschaftswissenschaftlichem Hintergrund, einem guten Gespür für Menschen und fundierten Kenntnissen im Arbeits- und Sozialrecht. Wer Kommunikation mag, strukturiert arbeitet und gerne Verantwortung für Personalthemen übernimmt, findet im Beruf Personalreferent/Personalreferentin ein vielseitiges und zukunftssicheres Tätigkeitsfeld.

2. Ein Tag als Personalreferent / Personalreferentin

Der Arbeitsalltag im Personalwesen ist selten monoton. Typische Tätigkeiten an einem Arbeitstag können sein:

  • Morgens: Sichtung neuer Bewerbungen im Bewerbermanagement-System, Abstimmung mit Fachabteilungen zu offenen Stellen, Vorbereitung von Bewerbungsgesprächen.
  • Vormittags: Durchführen von Interviews, Teilnahme an Auswahlrunden, Erstellen von Gesprächsnotizen und Bewertung der Kandidatinnen und Kandidaten.
  • Mittags: Kurzmeeting mit der Geschäftsführung oder Bereichsleitung zu Personalbedarfen, Fluktuation oder geplanten Umstrukturierungen.
  • Nachmittags: Beratung von Mitarbeitenden zu Arbeitsverträgen, Teilzeitmodellen, Elternzeit oder Weiterbildung, Klärung arbeitsrechtlicher Fragen gemeinsam mit der Rechtsabteilung oder externen Fachstellen.
  • Laufend: Pflege von Personalakten und HR-Systemen, Auswertung von Kennzahlen (z. B. Krankenstand, Fluktuationsrate), Mitarbeit an Projekten wie der Einführung einer neuen HR-Software.

Je nach Organisation kommen weitere Aufgaben hinzu, etwa die Planung von Onboarding-Prozessen, die Organisation von Schulungen oder die Begleitung von Veränderungsprozessen im Unternehmen. Viele Personalreferentinnen und -referenten arbeiten eng mit dem Betriebsrat, der Geschäftsleitung und externen Dienstleistern (z. B. Steuerberater, Bildungsträger) zusammen.

3. Aufgaben

Die Aufgaben eines Personalreferenten/einer Personalreferentin lassen sich grob in vier Bereiche einteilen: Personalgewinnung, Personalbetreuung, Personalentwicklung und Personaladministration.

3.1 Personalgewinnung und Recruiting

  • Analyse des Personalbedarfs gemeinsam mit den Fachabteilungen
  • Erstellung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen
  • Auswahl passender Recruiting-Kanäle (Jobbörsen, soziale Netzwerke, Hochschulkontakte)
  • Vorsichtung von Bewerbungen, Durchführung von Telefon- und Vorstellungsgesprächen
  • Koordination und Durchführung von Assessment-Centern
  • Begleitung des Onboardings neuer Mitarbeitender

3.2 Personalbetreuung und Arbeitsrecht

  • Ansprechpartner für Mitarbeitende und Führungskräfte bei personalbezogenen Fragen
  • Beratung zu Arbeitszeitmodellen, Elternzeit, Pflegezeit, Teilzeit und Befristungen (u. a. auf Basis des Teilzeit- und Befristungsgesetzes – TzBfG, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG)
  • Mitarbeit bei der Erstellung und Anpassung von Arbeitsverträgen und Zusatzvereinbarungen
  • Unterstützung bei Konflikt- und Beschwerdefällen, ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Vorgesetzten
  • Beachtung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Nachweisgesetz, Entgelttransparenzgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG)

3.3 Personalentwicklung und Organisation

  • Identifikation von Qualifizierungsbedarfen gemeinsam mit den Fachbereichen
  • Planung und Organisation von Fort- und Weiterbildungen
  • Mitarbeit bei der Konzeption von Mitarbeitergesprächen, Feedback- und Beurteilungssystemen
  • Unterstützung bei Talentmanagement, Nachfolgeplanung und Führungskräfteentwicklung
  • Mitwirkung an Projekten zur Organisationsentwicklung (z. B. Kulturwandel, New Work, Digitalisierung von HR-Prozessen)

3.4 Personaladministration und HR-Controlling

  • Pflege von Personalstammdaten in HR-Systemen
  • Erstellung von Bescheinigungen, Zeugnissen und Auswertungen
  • Zusammenarbeit mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung (z. B. Übermittlung von Änderungen, Einmalzahlungen)
  • Auswertung von HR-Kennzahlen (z. B. Einstellungsdauer, Fluktuation, Krankenstand)
  • Unterstützung bei internen Audits und bei der Einhaltung von Datenschutzvorgaben nach DSGVO

4. Ausbildung / Approbation

Für die Tätigkeit als Personalreferent/Personalreferentin gibt es keinen gesetzlich geschützten oder einheitlich geregelten Ausbildungsweg. In der Praxis haben sich jedoch typische Bildungswege herausgebildet.

4.1 Übliche Zugangswege

  • Hochschulstudium, häufig in:
    • Betriebswirtschaftslehre (BWL) mit Schwerpunkt Personal/HR
    • Wirtschaftspsychologie
    • Personalmanagement/Human Resource Management
    • Sozialwissenschaften mit personalwirtschaftlicher Vertiefung
  • Berufsausbildung mit anschließender Weiterbildung, z. B.:
    • Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau (BGBl. I 2008 S. 1038)
    • Industriekaufmann/-kauffrau, Kaufmann/-kauffrau für Büromanagement oder ähnliche kaufmännische Berufe mit späterem Wechsel ins Personalwesen

4.2 Weiterbildungen und Zertifikatslehrgänge

Viele Personalreferentinnen und -referenten qualifizieren sich über berufsbegleitende Weiterbildungen weiter. Dazu zählen beispielsweise:

  • Zertifikatslehrgänge „Personalreferent/in (IHK)“ oder „HR-Manager/in (IHK)“ bei Industrie- und Handelskammern (IHK-Weiterbildung)
  • Lehrgänge im Bereich Arbeitsrecht, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Personalentwicklung
  • Weiterbildungen zu modernen Recruiting-Methoden (Social Media Recruiting, Active Sourcing)

Diese Angebote sind in der Regel nicht staatlich einheitlich geregelt, orientieren sich aber an den Anforderungen der Wirtschaft. Inhalt und Umfang können je nach Anbieter variieren.

4.3 Rechtliche Zulassung / Approbation

Eine Approbation wie in Gesundheitsberufen ist für Personalreferentinnen und -referenten nicht erforderlich. Entscheidend sind stattdessen:

  • ein einschlägiger Berufs- oder Studienabschluss,
  • mehrjährige Berufspraxis im Personalbereich und
  • kontinuierliche Weiterbildung, insbesondere in Arbeits- und Sozialrecht.

5. Gehalt

Die Vergütung von Personalreferentinnen und -referenten hängt stark von Branche, Unternehmensgröße, Tarifbindung, Region und Berufserfahrung ab. In tarifgebundenen Unternehmen gelten die jeweiligen Branchentarifverträge, in nicht tarifgebundenen Betrieben werden Gehälter individuell vereinbart.

5.1 Einstiegsgehalt

Laut dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit lag das Medianentgelt für „Personalreferenten und vergleichbare Berufe“ in Deutschland im Jahr 2024 bei rund 4.600 € brutto monatlich in Vollzeit, was etwa 55.000 € brutto jährlich entspricht (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas, Abruf 2024).

Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit Hochschulabschluss starten je nach Region und Branche typischerweise bei etwa 3.500 € bis 4.200 € brutto im Monat, also bei ungefähr 42.000 € bis 50.000 € brutto im Jahr.

5.2 Gehalt mit Berufserfahrung

  • Mit einigen Jahren Berufserfahrung und eigenständiger Verantwortung für einen Betreuungsbereich liegen Gehälter häufig zwischen 50.000 € und 65.000 € brutto jährlich.
  • In größeren Unternehmen oder in Branchen mit höheren Tarifentgelten (z. B. Metall- und Elektroindustrie, Chemie) sind auch Jahresgehälter oberhalb von 70.000 € möglich, insbesondere mit Projektverantwortung oder Führungsaufgaben.

5.3 Tarifliche Einordnung (Beispiel)

In der Metall- und Elektroindustrie werden Personalreferentinnen und -referenten je nach Bundesland und Aufgabenprofil häufig in Entgeltgruppen des kaufmännisch-verwaltenden Bereichs eingeordnet (z. B. Entgeltgruppe 10–12 der ERA-Tarifverträge). Die konkreten Tabellenentgelte sind in den regionalen Tarifverträgen geregelt (z. B. IG Metall, Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie).

Übersicht: Gehaltsbereiche für Personalreferent/innen in Deutschland (Stand 2024)
Karrierestufe Monatsgehalt brutto (ca.) Jahresgehalt brutto (ca.) Quelle / Hinweis
Berufseinsteiger/in 3.500 € – 4.200 € 42.000 € – 50.000 €
Erfahrene/r Personalreferent/in 4.200 € – 5.400 € 50.000 € – 65.000 €
Senior-/Lead-Personalreferent/in 5.400 € – 6.000 €+ 65.000 € – 72.000 €+

Die genannten Werte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Gehaltsberatung. Maßgeblich sind immer die konkreten Tarifverträge oder Arbeitsverträge.

6. Karrierewege

Das Berufsfeld Personalreferent/Personalreferentin bietet vielfältige Entwicklungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten.

6.1 Fachliche Spezialisierung

  • Recruiting/Personalgewinnung: Fokus auf Bewerbungsmanagement, Employer Branding, Hochschulmarketing, Active Sourcing.
  • Personalentwicklung: Konzeption und Steuerung von Weiterbildungsprogrammen, Talentmanagement, Führungskräfteentwicklung.
  • Compensation & Benefits: Mitgestaltung von Vergütungssystemen, Bonusmodellen und betrieblichen Zusatzleistungen.
  • Arbeitsrecht/HR-Compliance: Spezialisierung auf arbeitsrechtliche Fragestellungen, Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung.
  • HR-IT & HR-Controlling: Arbeit mit HR-Software, Datenanalysen, Kennzahlensystemen.

6.2 Führungslaufbahn

Mit wachsender Erfahrung können Personalreferentinnen und -referenten in leitende Funktionen aufsteigen, zum Beispiel:

  • Teamleitung Personal
  • Leitung Personalabteilung / Head of HR
  • HR-Business-Partner mit Verantwortung für bestimmte Geschäftsbereiche
  • Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung im Bereich Human Resources

6.3 Laufbahn in der Beratung oder Selbstständigkeit

Erfahrene HR-Fachkräfte wechseln mitunter in:

  • HR- oder Unternehmensberatung (z. B. Restrukturierung, Organisationsentwicklung, Vergütungsberatung)
  • selbstständige Tätigkeit als Coach, Trainer/in oder Berater/in für Personal- und Organisationsentwicklung
  • Projektarbeit im Rahmen befristeter Mandate (Interim Management im HR-Bereich)

7. Verwandte Berufe

Wer sich für die Arbeit im Personalwesen interessiert, findet noch weitere Berufe mit ähnlichen Aufgabenprofilen:

  • Personaldienstleistungskaufmann / -kauffrau: Kaufmännischer Ausbildungsberuf mit Schwerpunkt auf Personaldienstleistungen, Arbeitnehmerüberlassung und Kundenbetreuung.
  • Personalentwickler/in: Schwerpunkt auf Qualifizierung, Talentförderung und Weiterbildungskonzepten.
  • HR-Business-Partner: Strategisch ausgerichtete HR-Funktion mit enger Anbindung an die Geschäftsführung oder Bereichsleitung.
  • Recruiter/in: Spezialisierung auf das Gewinnen neuer Mitarbeitender, häufig mit starkem Fokus auf Active Sourcing und Social Media.
  • Personalleiter/in: Führungsverantwortung für die gesamte Personalabteilung und deren strategische Ausrichtung.

8. FAQ – Häufige Fragen zum Beruf Personalreferent / Personalreferentin

1. Braucht man zwingend ein Studium, um Personalreferent/in zu werden?

Ein Hochschulabschluss in BWL, Personalmanagement oder einem ähnlichen Fach ist im mittleren und größeren Unternehmensumfeld häufig erwünscht. Es gibt jedoch auch Quereinstiege über eine kaufmännische Ausbildung (z. B. Industriekaufmann/-kauffrau, Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau) und anschließende Weiterbildungen, etwa zum/zur „Personalreferent/in (IHK)“. Entscheidend sind Berufserfahrung im Personalbereich und fundierte arbeitsrechtliche Kenntnisse.

2. Welche Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für Personalreferent/innen wichtig?

Personalreferentinnen und -referenten sollten die Grundzüge des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts kennen. Dazu gehören unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Arbeitsvertragsrecht, das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Für Spezialfragen ziehen viele Unternehmen zusätzlich interne oder externe Rechtsberatung hinzu.

3. Wie stark wirkt sich die Unternehmensgröße auf das Aufgabenprofil aus?

In kleineren Unternehmen bearbeiten Personalreferent/innen häufig ein sehr breites Spektrum an Aufgaben von der Lohnvorbereitung über Recruiting bis zur Personalentwicklung. In größeren Unternehmen ist das HR-Umfeld stärker spezialisiert: Dort fokussieren sich Personalreferent/innen eher auf bestimmte Bereiche, etwa Betreuung eines definierten Mitarbeiterkreises als HR-Business-Partner oder auf Spezialthemen wie Recruiting oder Personalentwicklung.

4. Welche Soft Skills sind im Beruf Personalreferent/in besonders wichtig?

Wichtige persönliche Kompetenzen sind Kommunikationsstärke, Empathie und die Fähigkeit, auch in Konfliktsituationen sachlich und lösungsorientiert zu bleiben. Hinzu kommen Diskretion beim Umgang mit vertraulichen Informationen, Organisationsgeschick für parallele Vorgänge sowie eine hohe Serviceorientierung gegenüber Mitarbeitenden und Führungskräften. Da viele Prozesse digital laufen, sind zudem IT-Affinität und der sichere Umgang mit HR-Software von Vorteil.

9. Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit – Entgeltatlas, Beruf „Personalreferent/in und vergleichbare Berufe“, Abrufjahr 2024, https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas
  2. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/agg
  3. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg
  4. Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg

Jobangebote: Personalreferent / Personalreferentin

Berufsporträt: Veranstaltungstechniker / Veranstaltungstechnikerin

Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker sorgen dafür, dass Konzerte, Messen, Kongresse, Theateraufführungen oder Firmenevents technisch reibungslos ablaufen. Sie planen, bauen und bedienen Licht-, Ton-, Video- und Bühnentechnik – immer mit Blick auf Sicherheit, Zeitplan und die künstlerischen Anforderungen einer Produktion.

Jobangebote: Veranstaltungstechniker / Veranstaltungstechnikerin

Veranstaltungstechniker richtet Licht- und Tontechnik für eine Bühne ein

Einleitung

Der Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik (umgangssprachlich: Veranstaltungstechniker/in) verbindet Technik, Organisation und Kreativität. Ob Open-Air-Festival, Stadtfest, Theatertournee oder Streaming-Event – ohne qualifizierte Veranstaltungstechnik wäre vieles weder sicher noch professionell umsetzbar.

Die Fachkräfte arbeiten häufig im Hintergrund, sind aber entscheidend für die Wirkung einer Veranstaltung: von der ersten technischen Planung über den Aufbau bis zum letzten Kabel, das wieder eingepackt wird.

2Ein Tag als Veranstaltungstechniker / Veranstaltungstechnikerin

Der Arbeitsalltag hängt stark von Art und Größe der Produktion ab. Ein typischer Event-Tag lässt sich in mehrere Phasen gliedern:

Vorbereitung und Anreise

  • Techniklisten, Bühnen- und Lichtpläne lesen
  • Fahrzeuge beladen und Material auf Vollständigkeit prüfen
  • Abstimmung mit Projektleitung, Technikleitung oder der Veranstaltungsstätte

Aufbau (Rigging, Bühne, Licht, Ton)

  • Aufbau von Bühnenpodesten, Traversen und Gerüsten nach Plan
  • Montage und Ausrichtung von Scheinwerfern, Lautsprechern und Videotechnik
  • Verlegen von Strom- und Signalwegen (Starkstrom, Audio-, Netzwerk- und Steuerleitungen)
  • Prüfung von Schutzmaßnahmen nach elektrotechnischen Vorgaben (z. B. FI-Schutz, Erdung)

Proben und Showbetrieb

  • Soundcheck mit Künstlern, Bands oder Rednern
  • Einleuchten und Programmieren von Licht- und Mediensteuerungen
  • Live-Bedienung von Lichtpult, Tonmischpult, Medienservern oder Show-Control-Systemen
  • Laufende Störungsbeseitigung und Sicherheitskontrolle während der Veranstaltung

Abbau und Nachbereitung

  • Abbau und fachgerechtes Verpacken der Technik
  • Transportsicherung und Rücktransport ins Lager
  • Dokumentation von Schäden, Wartungsbedarf und Besonderheiten für Folgeproduktionen

Arbeitstage können je nach Veranstaltung sehr lang sein, oft mit Einsätzen am Abend, an Wochenenden und an Feiertagen. Dafür ist die Arbeit abwechslungsreich und findet an ständig wechselnden Orten statt.

Aufgaben

Die Fachkraft für Veranstaltungstechnik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz. Das Tätigkeitsfeld umfasst technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Aufgaben.

Kernaufgaben

  • Planung und Vorbereitung
    • Interpretation von Regie-, Bühnen- und Ablaufplänen
    • Erstellen technischer Konzepte für Licht, Ton, Bühne und Medien
    • Abstimmung mit Auftraggebenden, Künstlern, Regie und anderen Gewerken
  • Aufbau und Einrichtung
    • Montage von Bühnen- und Szenenflächen, Tribünen und Podesten
    • Installation von Licht-, Ton-, Video- und Netzwerktechnik
    • Programmierung von Licht- und Tonanlagen, Showsteuerungen und Playback-Systemen
  • Durchführung von Veranstaltungen
    • Live-Bedienung von Mischpulten, Lichtpulten und Mediensteuerungen
    • Überwachung des technischen Ablaufs und Behebung von Störungen
    • Kommunikation mit Bühne, Regie und Sicherheitspersonal
  • Sicherheits- und Qualitätssicherung
    • Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV-Regeln)
    • Technische Prüfungen von elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln
    • Risikobeurteilung bei Auf- und Abbau, Lastberechnung bei Rigging-Strukturen
  • Wartung und Lagerorganisation
    • Pflege, Prüfung und Instandhaltung der Veranstaltungstechnik
    • Dokumentation von Prüffristen und Wartungsarbeiten
    • Organisation von Lager, Materialdisposition und Transporten

Wichtige Fähigkeiten

  • Technisches Verständnis, insbesondere in Elektrotechnik, Akustik und Lichttechnik
  • Handwerkliches Geschick und sicheres Arbeiten in der Höhe (z. B. beim Rigging)
  • Belastbarkeit und Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten
  • Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
  • Verantwortungsbewusstsein für Sicherheit von Publikum und Mitwirkenden

Ausbildung / Approbation

Die offizielle Berufsbezeichnung lautet in Deutschland Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Es handelt sich um einen anerkannten 3-jährigen Ausbildungsberuf nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (in der jeweils gültigen Fassung). Eine Approbation wie in Heilberufen ist nicht erforderlich.

Ausbildungsform und Dauer

  • Ausbildungsdauer: in der Regel 3 Jahre (Verkürzung bei entsprechenden Voraussetzungen möglich)
  • Ausbildungsart: duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule
  • Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Ausbildungsverordnung Fachkraft für Veranstaltungstechnik (BIBB / Bundesministerium)

Zugangsvoraussetzungen

Formell ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen viele Betriebe bevorzugt Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss oder (Fach-)Abitur ein. Wichtiger als der Abschluss sind:

  • Interesse an Technik, Musik, Theater oder Live-Events
  • Gute Kenntnisse in Mathematik und Physik
  • Gute körperliche Konstitution und Schwindelfreiheit
  • Bereitschaft zu Arbeit in wechselnden Schichten und an Wochenenden

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz und der Ausbildungsverordnung. Dazu gehören insbesondere:

  • Grundlagen der Elektrotechnik und Beleuchtungstechnik
  • Ton- und Audiotechnik, Mikrofonierung, Beschallungskonzepte
  • Medien- und Videotechnik, Projektion, LED-Wände, Streaming
  • Bühnentechnik, Statikgrundlagen, Rigging-Grundlagen
  • Veranstaltungs- und Produktionsplanung, Dokumentation
  • Rechtliche Grundlagen, z. B. Versammlungsstättenverordnungen der Länder
  • Arbeitsschutz, Brandschutz und Besuchersicherheit

Prüfungen und Abschluss

Die Abschlussprüfung wird vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Sie umfasst in der Regel praktische, schriftliche und mündliche Prüfungsteile. Mit Bestehen erhalten Absolventinnen und Absolventen den Abschluss „Fachkraft für Veranstaltungstechnik (IHK)“.

Weiterführende Informationen

  • Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Informationen zum Ausbildungsberuf Fachkraft für Veranstaltungstechnik
  • IHKs und Landesverbände der Veranstaltungswirtschaft (z. B. VPLT – Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e. V.)

Gehalt

Gehalt und Ausbildungsvergütung von Veranstaltungstechnikern und Veranstaltungstechnikerinnen hängen von Qualifikation, Region, Betriebsgröße, Tarifbindung und Einsatzbereich (z. B. feste Bühne, Verleihfirma, Rundfunkanstalt) ab.

Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach Tarifverträgen oder betrieblichen Regelungen. Laut typischen Angaben aus deutschen Tarif- und Berufsinfoportalen (Stand: 2025) bewegen sich die Werte etwa in folgendem Rahmen:

Ungefähre Ausbildungsvergütung Fachkraft für Veranstaltungstechnik in Deutschland (Brutto/Monat, Stand 2025)
Ausbildungsjahr Spanne (ca.)
1. Ausbildungsjahr ca. 900 € – 1.050 €
2. Ausbildungsjahr ca. 950 € – 1.150 €
3. Ausbildungsjahr ca. 1.000 € – 1.250 €

Einstiegsgehalt nach der Ausbildung

Laut Auswertungen gängiger deutschen Gehalts- und Tarifportale (z. B. öffentliche Gehaltsübersichten der IHK, Tarifverträge kommunaler Bühnen) liegt das Einstiegsgehalt als Fachkraft für Veranstaltungstechnik häufig bei etwa:

  • ca. 2.300 € – 2.800 € brutto im Monat (bei Vollzeit)

Berufserfahrene und Spezialisierte

Mit wachsender Berufserfahrung, Zusatzqualifikationen (z. B. Meister, geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik IHK) oder Leitungsfunktionen (z. B. technische Leitung, Projektleitung) können die Einkommen steigen. Je nach Verantwortungsumfang und Tarifbindung sind möglich:

  • ca. 2.800 € – 3.800 € brutto im Monat für erfahrene Fachkräfte
  • 3.800 € bis über 4.500 € brutto im Monat in leitenden Positionen oder bei spezialisierten Arbeitgebern

Zusätzlich können Branchenzuschläge, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Auslöse und Spesen bei Außeneinsätzen hinzukommen.

6. Karrierewege

Der Beruf bietet zahlreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten – sowohl fachlich als auch in Richtung Führung oder Selbstständigkeit.

Fachliche Spezialisierungen

  • Lichttechnik / Lichtdesign – Programmierung von Lichtpulten, Gestaltung von Lichtstimmungen, Showdesign
  • Tontechnik – FOH- und Monitormischung, Systemtechniker/in für Beschallungsanlagen
  • Videotechnik / Medienserver – LED-Technik, Projektion, Live-Streaming und Bildregie
  • Bühnentechnik / Rigging – Aufbau von Traversenkonstruktionen, Lastberechnung, Motor- und Kettenzugtechnik

Fort- und Weiterbildungen

  • Meister/in für Veranstaltungstechnik (IHK) – anerkannte Aufstiegsfortbildung, häufig Voraussetzung für technische Leitungsfunktionen
  • Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik mit Fachrichtung (z. B. Bühne/Studio, Beleuchtung)
  • Fachspezifische Zertifikate (z. B. Sachkundiger für Veranstaltungsrigging, Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik)
  • Studium in verwandten Bereichen, z. B. Veranstaltungstechnik und -management, Mediendesign, Toningenieurwesen an Fachhochschulen oder Hochschulen

Typische Aufstiegspositionen

  • Verantwortliche/r für Veranstaltungstechnik in Theatern, Stadthallen oder Eventlocations
  • Technische Leitung bei Veranstaltern, Kulturinstitutionen oder Firmen
  • Projektleiter/in in Verleihfirmen und Produktionsunternehmen
  • Selbstständige/r Dienstleister/in mit eigenem Technikverleih oder als Freelancer

Verwandte Berufe

Wer sich für die Arbeit in der Veranstaltungs- und Medienbranche interessiert, kann auch folgende Ausbildungs- und Studienberufe in Betracht ziehen:

  • Veranstaltungskaufmann / Veranstaltungskauffrau
  • Mediengestalter/in Bild und Ton
  • Fachkraft für Audio-, Licht- oder Medientechnik (z. B. bei Rundfunkanstalten)
  • Fachkraft für Bühnentechnik (an Theatern und Opernhäusern)
  • Studiengänge wie Veranstaltungstechnik, Eventmanagement, Ton- und Bildtechnik

FAQ – Veranstaltungstechniker / Veranstaltungstechnikerin

1. Ist Veranstaltungstechniker / Veranstaltungstechnikerin ein anerkannter Ausbildungsberuf?

Ja. Die offizielle Bezeichnung lautet Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Es handelt sich um einen staatlich anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit bundesweit einheitlicher Ausbildungsverordnung. Die Abschlussprüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.

2. Welche Arbeitszeiten haben Veranstaltungstechniker typischerweise?

Arbeitszeiten orientieren sich meist an Proben, Auf- und Abbauten sowie der Veranstaltungsdauer. Üblich sind Einsätze am Abend, an Wochenenden und Feiertagen. Gerade bei Tourproduktionen oder Messen kommen längere Arbeitstage und Dienstreisen vor. Dafür gibt es je nach Arbeitgeber Zeitzuschläge oder Freizeitausgleich.

3. Ist der Beruf körperlich anstrengend und welche gesundheitlichen Anforderungen gibt es?

Die Tätigkeit kann körperlich belastend sein: Es werden Lasten bewegt, Gerüst- und Traversenarbeiten ausgeführt und häufig in der Höhe gearbeitet. Eine gute Grundfitness, Trittsicherheit und im Regelfall Schwindelfreiheit sind wichtig. Arbeitgeber müssen Arbeitsschutzvorschriften einhalten, z. B. zu persönlicher Schutzausrüstung und Lastenhandhabung (DGUV-Vorschriften).

4. Welche persönlichen Eigenschaften helfen in der Veranstaltungstechnik besonders weiter?

Neben technischem Verständnis helfen vor allem Zuverlässigkeit, Stressresistenz, Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke. Da sich Pläne kurzfristig ändern können, sind Flexibilität und lösungsorientiertes Arbeiten entscheidend. Wer gern praktisch arbeitet, Spaß an Live-Situationen hat und Verantwortung für Menschen und Technik übernehmen möchte, findet in diesem Beruf gute Voraussetzungen.

Jobangebote: Veranstaltungstechniker / Veranstaltungstechnikerin

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