Berufsporträt: Servicekraft

Servicekräfte sorgen dafür, dass Gäste sich wohlfühlen – ob im Restaurant, Hotel, Café, auf Veranstaltungen oder in Kantinen. Sie nehmen Bestellungen auf, servieren Speisen und Getränke, beraten Gäste und behalten dabei auch in stressigen Situationen den Überblick.

Jobangebote: Servicekraft

Servicekraft bedient Gäste in einem Restaurant

1. Einleitung

Der Beruf Servicekraft ist vielseitig und nah am Menschen. Servicekräfte arbeiten überall dort, wo Gäste bewirtet oder betreut werden: in Restaurants, Hotels, Cafés, Bars, Diskotheken, Kantinen, bei Caterern, in Bäckereifilialen oder bei Eventveranstaltungen. Je nach Betrieb heißen sie zum Beispiel auch Kellner:in, Barkraft, Servicemitarbeiter:in oder Gastronomische Servicekraft. Eine formale Ausbildung ist nicht immer vorgeschrieben, dennoch sind Fachkenntnisse, ein gepflegtes Auftreten und gute Umgangsformen für diesen Beruf zentral.

2. Ein Tag als Servicekraft

Der Arbeitsalltag einer Servicekraft hängt stark vom Einsatzort ab, folgt aber typischen Abläufen. Viele Betriebe arbeiten in Schichten, häufig auch abends, an Wochenenden und an Feiertagen.

Typischer Arbeitsablauf

  • Vor Arbeitsbeginn: Anziehen der Berufskleidung, kurze Einsatzbesprechung mit dem Team, Kontrollgang durch Gastraum oder Veranstaltungsflächen.
  • Vorbereitungen (Mise en Place): Tische eindecken, Buffets aufbauen, Getränkekühlschränke auffüllen, Reservierungen prüfen, Kassen eröffnen.
  • Gästebetreuung: Gäste begrüßen und platzieren, Speisekarten aushändigen, Tagesempfehlungen vorstellen, Bestellungen aufnehmen, servieren und nachfragen, ob alles in Ordnung ist.
  • Serviceablauf: Leergut und benutztes Geschirr abräumen, neue Getränke bringen, Sonderwünsche mit Küche oder Bar abstimmen, Reklamationen freundlich bearbeiten.
  • Kassen- und Abrechnungsarbeiten: Rechnungen erstellen, Zahlungen abwickeln (bar, Karte, ggf. auf Zimmer buchen), Tagesabschluss mit Kassensturz.
  • Nachbereitung: Gastraum aufräumen, Tische neu eindecken, Geräte reinigen, Lagerbestände kontrollieren, ggf. Bestellwünsche an Vorgesetzte melden.

Arbeitsbedingungen

  • Körperlich fordernd: Langes Stehen und Gehen, Tragen von Tabletts und Kisten, Arbeiten in engen Räumen.
  • Flexibilität: Häufig Schichtdienst, Abend- und Wochenendarbeit, saisonale Spitzen (Feiertage, Messezeiten, Urlaubssaison).
  • Teamarbeit: Enge Zusammenarbeit mit Küche, Bar, Rezeption oder Veranstaltungsorganisation.
  • Kontakt mit Gästen: Viele kurze Gespräche, Umgang mit internationalen Gästen und unterschiedlichen Charakteren.

3. Aufgaben

Servicekräfte übernehmen alle praktischen Aufgaben rund um die Gästebewirtung. Die genauen Tätigkeiten sind abhängig vom Betrieb (Restaurant, Hotel, Systemgastronomie, Großverpflegung, Catering), folgen aber ähnlichen Schwerpunkten.

Zentrale Aufgaben im Gästeservice

  • Gäste empfangen, begrüßen und platzieren
  • Beratung zu Speisen, Getränken, Allergenen, Zusatzstoffen und Zubereitungsarten
  • Bestellungen aufnehmen und an Küche oder Bar weitergeben
  • Servieren von Speisen und Getränken nach betrieblichen Standards
  • Abservieren und Reinigen von Tischen zwischen den Gängen und nach dem Besuch
  • Betreuung von Buffets (nachfüllen, Ordnung und Hygiene sichern)
  • Bearbeiten von Reklamationen und Weitergabe an Vorgesetzte

Kassen- und Organisationsaufgaben

  • Arbeiten mit Kassensystemen (Bestellerfassung, Rechnungserstellung, Stornierungen nach Vorgabe)
  • Zahlungen abwickeln (bar, Karte, ggf. auf Zimmer oder Firmenkonto)
  • Kassenabschluss nach Dienstende, Kassensturz, Übergabeprotokolle
  • Pflege der Reservierungs- und Belegungspläne
  • Abstimmung mit Küche, Bar und ggf. Veranstaltungsleitung

Hygiene, Sicherheit und Qualität

  • Einhaltung der Lebensmittelhygiene nach EU-Hygienerecht und nationalen Vorschriften (z. B. Infektionsschutzgesetz)
  • Saubere und ordentliche Gestaltung von Gasträumen, Buffets und Sanitäranlagen (im eigenen Zuständigkeitsbereich)
  • Umsetzung von Haus- und Brandschutzordnungen, z. B. freigehaltene Rettungswege
  • Mitwirkung bei Qualitätsstandards und Serviceleitlinien des Hauses

Wichtige Kompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeit und höfliche Ausdrucksweise
  • Belastbarkeit in Stoßzeiten
  • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Gepflegtes Auftreten und Serviceorientierung
  • Grundkenntnisse in Hygienevorschriften und Lebensmittelkennzeichnung
  • Je nach Betrieb: Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch

4. Ausbildung / Approbation

Der Begriff Servicekraft ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Es gibt jedoch mehrere anerkannte Ausbildungsberufe im Gastgewerbe, mit deren Abschluss man qualifiziert als Servicekraft arbeiten kann.

Anerkannte Ausbildungsberufe im Servicebereich

  • Fachkraft im Gastgewerbe (2-jährige duale Ausbildung)
  • Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau (3-jährige duale Ausbildung)
  • Hotelfachmann / Hotelfachfrau (3-jährige duale Ausbildung)
  • Fachmann / Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (3-jährige duale Ausbildung)

Diese Berufe sind anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) und werden in der Regel im dualen System (Betrieb + Berufsschule) ausgebildet. Die jeweils gültigen Ausbildungsordnungen werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Datenbank anerkannter Ausbildungsberufe, Stand: 2024.

Zugangsvoraussetzungen

  • Kein gesetzlich vorgeschriebener Schulabschluss – die Betriebe legen eigene Anforderungen fest.
  • Häufig gewünscht: Hauptschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss.
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, freundliches Auftreten, Grundrechenarten (z. B. für Kasse und Abrechnung).

Inhalte der dualen Ausbildung (Beispiele)

Inhaltliche Schwerpunkte laut Ausbildungsordnungen der gastgewerblichen Berufe sind unter anderem:

  • Gästebetreuung und Serviceabläufe
  • Speise- und Getränkekunde
  • Umgang mit Kassensystemen und Abrechnung
  • Lebensmittelhygiene nach EU- und nationalem Recht
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Organisation von Veranstaltungen und Banketten (je nach Beruf)

Eine Approbation ist für Servicekräfte nicht erforderlich; dieser Begriff spielt in Heilberufen (z. B. Ärzte, Apotheker) eine Rolle und ist für die Gastronomie nicht relevant.

Quereinstieg und Weiterbildung

  • Viele Betriebe stellen auch ungelernte Kräfte ein und schulen sie betriebsintern.
  • Über berufliche Nachqualifizierung können ungelernte Servicekräfte einen anerkannten Abschluss nachholen (z. B. über Kammern oder Bildungsträger).
  • Berufsabschluss auf dem zweiten Bildungsweg ist über Externenprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) möglich, wenn ausreichende Berufserfahrung nachgewiesen wird.
    Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) – Informationen zu Externenprüfungen, Stand: 2024.

5. Gehalt

Die Bezahlung von Servicekräften hängt stark von mehreren Faktoren ab: Bundesland, Arbeitgeber (Tarifbindung, Betriebsgröße), Art des Betriebs (z. B. Systemgastronomie, Hotel, Sterne-Restaurant), Berufserfahrung, Qualifikation (angelernt, Fachkraft, Meister:in) und Zuschlägen (Trinkgeld, Nacht- und Feiertagsarbeit).

Rechtliche Untergrenze: Mindestlohn

Für Servicekräfte gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn nach Mindestlohngesetz (MiLoG). Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto je Zeitstunde.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Informationen zum Mindestlohn, Stand: 2025.

Tarifliche Entlohnung im Gastgewerbe

In vielen Hotels, Restaurants und Kantinen gelten Tarifverträge des Hotel- und Gaststättengewerbes, die zwischen den Landesverbänden des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) und den Gewerkschaften (z. B. NGG) abgeschlossen werden. Die konkreten Entgelttabellen unterscheiden sich nach Bundesland.

Beispielhafte tarifliche Monatsentgelte für Servicekräfte (Auswahl, 2024)

  • Ungelernt / niedrigste Entgeltgruppe (Vollzeit): ca. 2.100 – 2.300 € pro Monat
  • Ausgebildete Fachkraft im Service (mittlere Entgeltgruppen): ca. 2.300 – 2.600 € pro Monat

*Die Bezeichnungen der Entgeltgruppen und die konkreten Beträge variieren zwischen den Bundesländern.

Einfluss von Trinkgeld und Zuschlägen

  • Trinkgeld kann einen spürbaren Teil des Einkommens ausmachen, ist jedoch stark schwankend und nicht garantiert.
  • Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit zahlen viele tarifgebundene Betriebe Zuschläge auf den Stundenlohn.

Ausbildungsvergütung

Für Ausbildungen im Gastgewerbe gelten die jeweils einschlägigen Tarifverträge der Branche oder – wenn kein Tarifvertrag anwendbar ist – die Mindestvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die folgenden Werte sind typische tarifliche Spannen im Hotel- und Gaststättengewerbe (bundeslandspezifisch unterschiedlich, Stand 2025):

  • 1. Ausbildungsjahr: ca. 850 – 1.050 € brutto/Monat
  • 2. Ausbildungsjahr: ca. 950 – 1.150 € brutto/Monat
  • 3. Ausbildungsjahr: ca. 1.050 – 1.250 € brutto/Monat

Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu Mindestvergütungen, tarifliche Ausbildungsvergütungen der DEHOGA-Landesverbände und Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Stand: 2024.

6. Karrierewege

Der Berufseinstieg als Servicekraft kann ein Sprungbrett in verschiedene Bereiche der Gastronomie und Hotellerie sein. Mit Berufserfahrung, Fachausbildung und Weiterbildung eröffnen sich vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten.

Mögliche Entwicklungsschritte

  • Vom Aushilfsjob zur Fachkraft: Nach einigen Jahren Praxis ist ein berufsbegleitender Abschluss als Fachkraft im Gastgewerbe oder Restaurantfachmann/-frau möglich (z. B. über Externenprüfung bei der IHK).
  • Stations- oder Schichtleitung: Verantwortung für einen Restaurantbereich, Dienstpläne, Kassenabschlüsse, Einarbeitung neuer Mitarbeitender.
  • Oberkellner:in / Chef de Rang: Leitung größerer Servicebereiche, Beratung bei Menüzusammenstellung, Betreuung von Stammgästen.
  • Restaurantleitung / Serviceleitung: Organisatorische Gesamtverantwortung für den Servicebereich, Personalplanung, Qualitätssicherung, Budgetmitwirkung.

Weiterbildungen im Gastgewerbe

Für aufstiegsorientierte Servicekräfte bieten die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Fachschulen anerkannte Fortbildungen an, zum Beispiel:

  • Geprüfte:r Fachwirt:in im Gastgewerbe (IHK)
  • Geprüfte:r Hotelmeister:in
  • Geprüfte:r Restaurantmeister:in
  • Fachspezifische Lehrgänge (z. B. Barista, Barkunde, Wein- und Getränkeschulungen, Hygieneschulungen)

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Fortbildungsprofile im Gastgewerbe, Stand: 2024.

Perspektiven außerhalb der klassischen Gastronomie

  • Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Mensen, Betriebsrestaurants)
  • Event- und Cateringbranche
  • Systemgastronomie (z. B. Restaurantketten)
  • Wechsel in Verkauf und Kundenservice (z. B. Bäckerei- oder Feinkostverkauf)

7. Verwandte Berufe

Wer sich für den Beruf Servicekraft interessiert, kann auch folgende, eng verwandte Ausbildungsberufe in Betracht ziehen:

  • Fachkraft im Gastgewerbe (2 Jahre, duale Ausbildung) – Schwerpunkt auf Service und Küche.
  • Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau – umfassende Serviceausbildung, inklusive Beratung und Veranstaltungsorganisation.
  • Hotelfachmann / Hotelfachfrau – Einsatz in allen Hotelbereichen, vom Service bis zur Rezeption.
  • Fachmann / Fachfrau für Systemgastronomie – Kombination aus Service, Organisation und betriebswirtschaftlichen Aufgaben.

8. FAQ – Häufige Fragen zum Beruf Servicekraft

1. Braucht man eine Ausbildung, um als Servicekraft zu arbeiten?

Eine formale Ausbildung ist nicht zwingend vorgeschrieben, da „Servicekraft“ kein geschützter Berufsname ist. Viele Betriebe stellen Quereinsteiger ein und schulen sie intern an. Langfristig verbessert jedoch ein anerkannter Abschluss – etwa als Fachkraft im Gastgewerbe oder Restaurantfachmann/-frau – die Chancen auf ein höheres Gehalt und Aufstiegsmöglichkeiten. Grundlage sind die anerkannten Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), anerkannte Ausbildungsberufe im Gastgewerbe, Stand: 2024.

2. Welche Arbeitszeiten haben Servicekräfte typischerweise?

Servicekräfte arbeiten in der Regel im Schichtdienst. Üblich sind Früh-, Spät- und Teildienste, häufig auch an Wochenenden und Feiertagen. In Saison- und Ferienzeiten oder bei Veranstaltungen fallen oft Mehrstunden an. Die Arbeitszeitregelungen müssen den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) entsprechen (z. B. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten).
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Arbeitszeitgesetz, Stand: 2024.

3. Welche Hygieneregeln müssen Servicekräfte beachten?

Servicekräfte müssen die Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts beachten. Dazu gehören unter anderem saubere Arbeitskleidung, regelmäßiges Händewaschen, sachgerechter Umgang mit Lebensmitteln und die Vermeidung von Kontaminationen. Für Beschäftigte im Lebensmittelbereich gelten zudem Informationspflichten nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere in Bezug auf Belehrungen zu bestimmten Infektionen.
Quellen: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) – Lebensmittelhygiene, Infektionsschutzgesetz (IfSG), Stand: 2024.

4. Wie sind die Aufstiegschancen als Servicekraft?

Mit Erfahrung, Zuverlässigkeit und Weiterbildungen können Servicekräfte zu Stations- oder Schichtleitungen, Oberkellner:innen oder Restaurantleitungen aufsteigen. Über IHK-Fortbildungen sind zudem Abschlüsse wie Geprüfte:r Fachwirt:in im Gastgewerbe oder Hotelmeister:in möglich. Diese Qualifikationen eröffnen Wege in die mittlere Führungsebene oder in die Selbstständigkeit (z. B. eigenes Restaurant oder Café).
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Fortbildungsangebote im Gastgewerbe, Stand: 2024.

9. Quellen

  1. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Informationen zu anerkannten Ausbildungsberufen und Mindestvergütungen in der beruflichen Ausbildung, Stand: 2024, abrufbar über die BMBF-Berufsbildungsseiten.
  2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Mindestlohngesetz (MiLoG) und gesetzlicher Mindestlohn 2024; Informationen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG); Stand: 2024.
  3. Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK): Informationen zu dualen Ausbildungsberufen und IHK-Fortbildungen im Hotel- und Gaststättengewerbe, inklusive Externenprüfungen, Stand: 2024.
  4. Landesverbände des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) sowie Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): Tarifverträge und Entgelttabellen im Hotel- und Gaststättengewerbe, inklusive Ausbildungsvergütungen, Stand: 2024.
  5. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Informationen zum Lebensmittelhygienerecht in Deutschland, Stand: 2024.
  6. Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere §§ 42, 43 – Belehrungen und Tätigkeitsverbote im Umgang mit Lebensmitteln; Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Stand: 2024.

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