Berufsporträt: Hausmeister / Hausmeisterin

Hausmeisterinnen und Hausmeister – oft auch als Hauswart, Facility Manager oder Objektbetreuer bezeichnet – sorgen dafür, dass Gebäude, Anlagen und Außenflächen sicher, funktionsfähig und gepflegt bleiben. Sie sind erste Ansprechperson für Mieter, Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler oder Besucher und verbinden handwerkliches Können mit organisatorischem Talent.

Jobangebote: Hausmeister / Hausmeisterin

Der Hausmeister

Der Beruf Hausmeister / Hausmeisterin ist in vielen Branchen unverzichtbar: Wohnungsunternehmen, Schulen, Kindertagesstätten, Industriebetriebe, Verwaltungen, Kliniken oder Hotels benötigen verlässliche Fachkräfte für die Betreuung ihrer Gebäude. Die Aufgaben reichen von kleinen Reparaturen über die Überwachung technischer Anlagen bis zur Koordination von Handwerksbetrieben und Reinigungsdiensten.

Ein klar geregeltes, bundesweit einheitliches Berufsbild gibt es bislang nicht; Hausmeistertätigkeiten werden häufig über einschlägige Berufserfahrung oder über Weiterbildungen im Bereich Gebäudemanagement und Haustechnik erworben. Umso wichtiger sind umfassende praktische Kenntnisse, Verantwortungsbewusstsein und der sichere Umgang mit Menschen.

Ein Tag als Hausmeister / Hausmeisterin

Der Arbeitsalltag von Hausmeistern ist sehr vielfältig und hängt stark von der Art des betreuten Objekts ab. Ein typischer Tag kann zum Beispiel so aussehen:

  • Morgens: Kontrollgang durch Gebäude und Gelände, Sichtprüfung von Eingangsbereichen, Fluren, Treppenhäusern und Außenanlagen. Prüfen, ob Beleuchtung, Türen, Tore und Aufzüge funktionieren und Flucht- und Rettungswege frei sind.
  • Vormittags: Bearbeitung von Meldungen: tropfende Wasserhähne, defekte Steckdosen, klemmende Schlösser, kleine Instandsetzungsarbeiten. Organisation externer Firmen bei größeren Schäden.
  • Mittags: Abstimmung mit Verwaltung, Hausverwaltung oder Schulleitung, Dokumentation von Wartungen, Planung kleiner Modernisierungen, Vergabe von Schlüsseln oder Transpondern.
  • Nachmittags: Pflege der Außenanlagen (z. B. Rasen, Wege, Winterdienstvorbereitung), Kontrolle von Heizungs- und Lüftungsanlagen, Begleitung von Wartungsterminen, Brandschutzbegehungen oder Prüfungen technischer Einrichtungen.
  • Je nach Arbeitgeber: Rufbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeit, z. B. bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Sturmschäden oder Alarmmeldungen.

Der Beruf erfordert körperliche Belastbarkeit, Flexibilität und die Bereitschaft, auch kurzfristig auf Störungen zu reagieren. Gleichzeitig bietet er viel Eigenverantwortung und direkte Erfolgserlebnisse: Funktionierende Technik, zufriedene Nutzer und ein gepflegtes Umfeld sind unmittelbar sichtbar.

Aufgaben

Technische und handwerkliche Aufgaben

  • Regelmäßige Kontrolle von Gebäuden, Anlagen und Außenflächen
  • Kleinere Reparaturen in den Gewerken Sanitär, Elektro (im zulässigen Umfang), Holz, Metall und Glas
  • Überwachung von Heizungs-, Lüftungs- und Warmwasseranlagen (z. B. Füllstände, Störmeldungen, Grundfunktionen)
  • Bedienung und Kontrolle von Tür-, Tor- und Schrankenanlagen, Klingel- und Gegensprechanlagen
  • Betreuung von Aufzugsanlagen im Rahmen der Betreiberpflichten (z. B. Sichtkontrollen, Meldung von Störungen)
  • Begleitung und Überwachung von Wartungs- und Instandsetzungsfirmen

Sicherheit, Ordnung und Brandschutz

  • Überwachung der Verkehrssicherheit von Wegen, Treppen, Spielplätzen und Parkflächen
  • Mitarbeit bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen (z. B. freie Rettungswege, Funktionskontrolle von Brandschutztüren, Melden von Mängeln)
  • Kennzeichnung und Meldung von Gefahrenstellen
  • Mithilfe bei Evakuierungsübungen und Unterweisungen, z. B. in Schulen oder Behörden

Pflege von Gebäuden und Außenanlagen

  • Organisation beziehungsweise Durchführung von Reinigungsarbeiten (Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume, Verkehrsflächen)
  • Grünflächenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Strauchschnitt, Laubbeseitigung)
  • Winterdienst (Räumung von Wegen, Streuen von Verkehrsflächen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht)
  • Sauberhalten von Müllplätzen, Bereitstellung von Abfallbehältern, ggf. Trennung und Entsorgung von Sperrmüll

Organisation und Kommunikation

  • Ansprechpartner für Mieter, Beschäftigte, Eltern, Schülerinnen und Schüler oder Gäste
  • Entgegennahme und Priorisierung von Schadens- und Störungsmeldungen
  • Kommunikation mit der Verwaltung (Wohnungsunternehmen, Schulträger, Gebäudemanagement)
  • Koordination von Handwerksbetrieben, Terminabsprachen und Zutrittsorganisation
  • Führen von Checklisten, Übergabeprotokollen und Wartungsnachweisen

Persönliche Anforderungen

  • Solide handwerkliche Fähigkeiten
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Serviceorientierter und respektvoller Umgang mit Menschen
  • Gute Selbstorganisation und Priorisierung bei vielen parallel laufenden Aufgaben
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und gelegentlicher Rufbereitschaft (je nach Arbeitgeber)

Ausbildung / Approbation

Für den Beruf Hausmeister / Hausmeisterin gibt es in Deutschland keine staatlich geregelte, eigenständige Erstausbildung und auch keine Approbation. Die Tätigkeit wird in der Praxis meist auf Basis einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie zusätzlicher Qualifikationen ausgeübt.

Übliche Zugangswege

Typisch ist eine abgeschlossene, anerkannte Berufsausbildung, zum Beispiel als:

  • Elektroniker / Elektronikerin (z. B. Energie- und Gebäudetechnik)
  • Anlagenmechaniker / Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Installateur / Installateurin oder Heizungsbauer / Heizungsbauerin (Altberufe)
  • Schlosser / Schlosserin bzw. Konstruktionsmechaniker / -in
  • Tischler / Tischlerin oder andere Bau- und Ausbaugewerke
  • teilweise gewerbliche oder technische Ausbildungsberufe, z. B. Industriemechaniker / -in, Hauswirtschafts- und Serviceberufe bei Wohnheimen und sozialen Einrichtungen

Weiterbildungen und Lehrgänge

Viele Bildungsträger, Handwerkskammern und kommunale Einrichtungen bieten Weiterbildungen für Hausmeisterinnen und Hausmeister an, etwa zu:

  • Grundlagen der Elektrotechnik für Nicht-Elektrofachkräfte
  • Heizungs- und Lüftungstechnik
  • Brandschutz und Evakuierungsmanagement
  • Gebäudemanagement und Dokumentation
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV-Regeln

Es existieren zudem Fortbildungen im Bereich Facility Management, die tiefergehende Kenntnisse in Organisation, Technik und Recht vermitteln. Diese sind je nach Anbieter unterschiedlich strukturiert.

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Für viele Tätigkeiten gelten Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind in der Regel Elektrofachkräften vorbehalten; für Hausmeister gelten Einschränkungen und besondere Unterweisungsanforderungen.
  • Im öffentlichen Dienst werden Zugangsvoraussetzungen und Eingruppierungen in der Regel durch den jeweiligen Tarifvertrag (TVöD / TV-L) geregelt.

Gehalt als Hausmeister / Hausmeisterin

Das Einkommen hängt von mehreren Faktoren ab: Art des Arbeitgebers (öffentlich, privat, kirchlich), Region, Berufserfahrung, Verantwortung (z. B. Leitung eines Hausmeisterteams) und Tarifbindung.

Gehalt im öffentlichen Dienst

Hausmeisterinnen und Hausmeister, die etwa an Schulen oder in kommunalen Einrichtungen im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden häufig nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem TV-L bezahlt. Je nach Bundesland und Aufgabenprofil erfolgt eine Eingruppierung beispielsweise in den Entgeltgruppen (EG) 4 bis 7.

Monatliches Bruttogehalt im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA, EG 4–7, Stufe 1–3, Stand 2024, Auszug)
Entgeltgruppe Stufe 1 (Berufseinstieg) Stufe 3 (nach einigen Jahren Erfahrung)
EG 4 ca. 2.700 € ca. 2.950 €
EG 5 ca. 2.800 € ca. 3.150 €
EG 6 ca. 2.900 € ca. 3.300 €
EG 7 ca. 3.050 € ca. 3.550 €

Die Angaben beruhen auf veröffentlichten Tabellenwerten des VKA/TVöD (Stand 2024) und dienen der Orientierung.

Gehalt bei privaten und kirchlichen Arbeitgebern

  • Bei privaten Dienstleistern im Bereich Gebäudedienstleistungen / Facility Services orientiert sich das Gehalt häufig an Branchentarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen.
  • Spannbreiten von etwa 2.300 € bis 3.200 € brutto im Monat sind – je nach Region und Qualifikation – realistisch.
  • Kinderzulagen, Jahressonderzahlungen oder Leistungsprämien können hinzukommen, insbesondere im tarifgebundenen Bereich.

Einflussfaktoren auf das Gehalt

  • Verantwortungsumfang: Betreuung mehrerer Liegenschaften, technische Leitungsfunktion oder Personalverantwortung erhöhen meist das Gehalt.
  • Zusatzausbildungen: z. B. in Elektrotechnik, Heizungstechnik, Brandschutz oder Facility Management.
  • Arbeitszeitmodelle: Zulagen für Schichtdienst, Rufbereitschaft oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen.
  • Region: In Ballungsräumen sind Löhne oftmals höher als in strukturschwächeren Regionen.

Karrierewege

Der Beruf Hausmeister / Hausmeisterin kann eine langfristige Perspektive bieten und viele Möglichkeiten zur Weiterentwicklung eröffnen.

Fachliche Spezialisierung

  • Spezialisierung auf bestimmte Technikbereiche (z. B. Heizungs- und Lüftungsanlagen, Gebäudetechnik, Sicherheitstechnik)
  • Aufbau von Expertise im Brandschutz (z. B. als Brandschutzhelfer / -in oder mit weiterführenden Qualifikationen)
  • Übernahme von Aufgaben in der Objektdokumentation, z. B. Wartungs- und Prüfpläne, digitale Gebäudeakten

Aufstieg im Gebäudemanagement

  • Leitende Position als Teamleiter Hausmeisterdienst oder Objektleiter / Objektleiterin
  • Weiterbildung im Bereich Facility Management (z. B. Fachwirt / Fachwirtin Facility Management, geprüfte/r Meister/in in einem Handwerk)
  • Wechsel in das technische Gebäudemanagement größerer Unternehmen oder öffentlicher Verwaltungen

Selbstständigkeit

  • Gründung eines Hausmeister- und Gebäudeservicebetriebs, z. B. Betreuung mehrerer Wohn- oder Gewerbeobjekte
  • Angebot ergänzender Dienstleistungen wie Gartenpflege, kleine Reparaturen, Winterdienst und Objektbetreuung
  • Beachtung der gewerberechtlichen Vorgaben (Gewerbeanmeldung, Handwerksordnung bei handwerklichen Tätigkeiten)

Verwandte Berufe

Wer sich für den Beruf Hausmeister / Hausmeisterin interessiert, findet häufig auch folgende Tätigkeiten spannend:

  • Fachkraft für Gebäudetechnik (Gebäudebetrieb und -instandhaltung in größeren Liegenschaften)
  • Gebäudereiniger / Gebäudereinigerin (Schwerpunkt Reinigung und Hygiene in Gebäuden)
  • Gärtner / Gärtnerin im Garten- und Landschaftsbau (Pflege von Grünanlagen, Außenbereichen)
  • Facility Manager / Facility Managerin (strategisches und organisatorisches Gebäudemanagement)
  • Hausmeisterservice-Unternehmer / -in (selbstständige Objektbetreuung)

FAQ: Hausmeister / Hausmeisterin

Welche Ausbildung braucht man, um Hausmeister / Hausmeisterin zu werden?

Es gibt keine eigenständige, staatlich anerkannte Hausmeisterausbildung. Üblich ist eine abgeschlossene handwerkliche oder technische Berufsausbildung, z. B. als Elektroniker/-in, Anlagenmechaniker/-in oder Tischler/-in. Zusätzlich sind Weiterbildungen im Bereich Haustechnik, Brandschutz und Arbeitssicherheit sinnvoll.

Welche Fähigkeiten sind für Hausmeister besonders wichtig?

Wichtige Kompetenzen sind handwerkliches Geschick, technisches Verständnis, Zuverlässigkeit, selbstständiges Arbeiten und Organisationstalent. Da Hausmeisterinnen und Hausmeister viel Kontakt zu Menschen haben, sind Freundlichkeit, Konfliktfähigkeit und Serviceorientierung ebenfalls entscheidend.

Arbeiten Hausmeister im Schichtdienst oder mit Rufbereitschaft?

Das hängt vom Arbeitgeber ab. In vielen Schulen und Wohnanlagen gelten reguläre Arbeitszeiten mit gelegentlichen Einsätzen außerhalb der Dienstzeit. In größeren Einrichtungen, etwa Kliniken oder Industrieunternehmen, können Schichtdienste und organisierte Rufbereitschaften fester Bestandteil des Arbeitsvertrags sein.

Kann man sich als Hausmeister selbstständig machen?

Ja, viele Hausmeisterdienste werden von selbstständigen Betrieben angeboten. Wer sich selbstständig machen möchte, benötigt ein Gewerbe und sollte die Vorgaben der Handwerksordnung beachten, insbesondere wenn handwerkliche Tätigkeiten in größerem Umfang angeboten werden. Eine solide Berufserfahrung und kaufmännische Grundkenntnisse sind für eine erfolgreiche Selbstständigkeit empfehlenswert.

Quellenblock

  1. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Tabellenentgelte, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Stand 2024.
  2. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Vorschriften und Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  3. Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
  4. Handwerkskammern und Bildungszentren: Weiterbildungsangebote im Bereich Hausmeisterdienste, Haustechnik und Facility Management.

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