Beruf: Architekt / Architektin
Architektinnen und Architekten planen, entwerfen und überwachen die Realisierung von Gebäuden und städtebaulichen Anlagen. Sie verbinden gestalterische Ideen mit technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen – vom Einfamilienhaus bis zum komplexen Klinikbau.
Jobangebote: Architekt / Architektin

Einleitung
Der Beruf Architekt / Architektin gehört zu den klassischen Planungsberufen im Bauwesen. Er vereint kreative Entwurfsarbeit, technisches Fachwissen, Projektsteuerung und die Verantwortung für Sicherheit und Nachhaltigkeit eines Bauwerks. Architektinnen und Architekten arbeiten in der Regel freiberuflich oder angestellt in Architekturbüros, Planungsabteilungen von Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung.
Die Berufsbezeichnung „Architekt“ beziehungsweise „Architektin“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Wer sie führen will, muss bestimmte Ausbildungswege und Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und in eine Architektenkammer eingetragen sein.
Ein Tag als Architekt / Architektin
Der Arbeitsalltag von Architektinnen und Architekten ist sehr vielseitig und hängt stark von der Projektphase ab. Typische Tagesabläufe können unter anderem folgende Tätigkeiten umfassen:
- Planungsbesprechung am Morgen: Abstimmung mit Projektteam, Fachplanerinnen (z. B. Tragwerksplanung, TGA) und Bauherrschaft zu Entwürfen, Kosten und Terminen.
- Entwurfs- und Zeichenarbeit: Entwicklung von Grundrissen, Schnitten, Ansichten und 3D-Modellen am Computer, Überarbeitung nach Feedback der Auftraggeber.
- Baubesprechung vor Ort: Regelmäßige Baustellenbegehungen, Kontrolle der Ausführung, Klärung von Detailfragen mit Baufirmen, Dokumentation im Bautagebuch.
- Abstimmung mit Behörden: Telefonate und Termine mit Bauaufsichtsbehörden, Klärung baurechtlicher Fragen, Nachreichen von Unterlagen zu Baugenehmigungen.
- Kalkulation und Ausschreibung: Vergleich von Angeboten, Mitwirkung bei Ausschreibungen und Vergaben von Bauleistungen, Nachtragsprüfungen.
- Kommunikation mit Auftraggebenden: Präsentation von Entwürfen, Kostenschätzungen und Zeitplänen, Erläuterung von Änderungen und Risiken.
Je nach Spezialisierung (z. B. Entwurfsarchitektur, Ausführungsplanung, Projektsteuerung) liegt der Schwerpunkt unterschiedlich stark auf kreativer Arbeit, technischer Planung oder Managementaufgaben.
Aufgaben von Architekten / Architektinnen
Die Leistungen von Architektinnen und Architekten werden in Deutschland überwiegend nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) strukturiert. Diese benennt neun sogenannte Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung nach Fertigstellung.
Wesentliche Tätigkeitsbereiche
- Entwurf und Konzeption: Entwicklung architektonischer Konzepte, Gestaltung von Gebäuden und Räumen, Berücksichtigung von Funktion, Ästhetik, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
- Genehmigungsplanung: Erstellung der Unterlagen für Bauanträge nach Landesbauordnung, Abstimmung mit Bauämtern, Einhaltung von Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.
- Ausführungsplanung: Ausarbeitung detaillierter Pläne (z. B. Ausführungszeichnungen, Detailpläne), Koordination mit Fachplanungen wie Statik, Brandschutz, Haustechnik.
- Ausschreibung und Vergabe: Erstellen von Leistungsbeschreibungen, Einholen und Bewerten von Angeboten, Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen.
- Bauleitung und Objektüberwachung: Überwachung der Bauausführung, Qualitätskontrolle, Termin- und Kostenkontrolle, Koordination der Gewerke, Abnahmen und Mängelverfolgung.
- Beratung und Dokumentation: Beratung zu Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit, Führen von Protokollen, Dokumentation des Bauablaufs und der Baukosten.
Kompetenzen und Fähigkeiten
Für den Beruf sind insbesondere folgende Kompetenzen wichtig:
- Gutes räumliches Vorstellungsvermögen und ausgeprägtes Gestaltungsvermögen
- Sicherer Umgang mit CAD- und BIM-Software, Office-Programmen und Ausschreibungssoftware
- Kenntnisse im Bauordnungs-, Bauplanungs- und Vergaberecht
- Grundlagenwissen in Statik, Bauphysik, Brandschutz und Technischer Gebäudeausrüstung
- Organisationstalent, Verhandlungsgeschick und Kommunikationsstärke
- Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt – insbesondere im Hinblick auf Sicherheits- und Haftungsfragen
Ausbildung / Approbation
Für die Berufsbezeichnung „Architekt / Architektin“ ist in Deutschland in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Architektur und die Eintragung in die Architektenliste einer Landesarchitektenkammer erforderlich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich insbesondere aus den Architektengesetzen der Länder.
Akademische Ausbildung
- Bachelorstudium Architektur: In der Regel 6–8 Semester an Universitäten oder Hochschulen. Vermittelt Grundlagen in Entwurf, Baukonstruktion, Darstellende Geometrie, Baugeschichte, Gebäudetechnik und Recht.
- Masterstudium Architektur: In der Regel 2–4 Semester. Vertiefung in Entwurf, Städtebau, nachhaltiges Bauen, Baumanagement oder weiteren Schwerpunkten.
Die Kammern verlangen insbesondere, dass der Studiengang die für den Beruf notwendigen Inhalte in ausreichendem Umfang abdeckt. Kriterien ergeben sich u. a. aus den Richtlinien der Bundesarchitektenkammer und europäischen Vorgaben für die Berufsanerkennung.
Berufspraxis und Eintragung in die Architektenkammer
Nach dem Studium ist für die Eintragung als Architekt / Architektin üblicherweise eine praktische Tätigkeit unter Anleitung erfahrener Architektinnen und Architekten erforderlich. Dauer und Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland (z. B. häufig zwei Jahre Praxiszeit, teilweise mit Nachweis definierter Tätigkeitsfelder).
Voraussetzungen für die Eintragung in ein deutsches Architektenverzeichnis sind im jeweiligen Architektengesetz des Bundeslandes und in der jeweiligen Berufsordnung der Architektenkammer geregelt. Typische Anforderungen sind:
- Abgeschlossenes, berufsqualifizierendes Studium der Architektur
- Nachgewiesene praktische Berufserfahrung
- Persönliche Zuverlässigkeit (z. B. Führungszeugnis)
- Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich Tätige
Berufstitel und Schutz der Bezeichnung
Die Bezeichnung „Architekt“ bzw. „Architektin“ ist in Deutschland berufsrechtlich geschützt. Sie darf grundsätzlich nur von Personen geführt werden, die in die Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen sind. Rechtsgrundlage sind die Architektengesetze der Länder (z. B. Architektengesetz Nordrhein-Westfalen, Bayerisches Baukammerngesetz).
Gehalt als Architekt / Architektin
Die Einkommenssituation von Architektinnen und Architekten hängt stark von Beschäftigungsart (angestellt oder freiberuflich), Berufserfahrung, Region, Unternehmensgröße und Spezialisierung ab. Für angestellte Architektinnen und Architekten sind insbesondere Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie Empfehlungen von Berufsverbänden relevant.
Gehalt im öffentlichen Dienst
Architektinnen und Architekten, die im öffentlichen Dienst (z. B. Bauämter, Landesbetriebe Bau, kommunale Unternehmen) beschäftigt sind, werden häufig nach dem TVöD bzw. TV-L vergütet. Je nach Aufgabenbereich und Erfahrung können sie z. B. in den Entgeltgruppen E10 bis E13 eingruppiert werden.
Beispielhafte Bruttomonatsgehälter im öffentlichen Dienst (TVöD VKA, 2024, ausgewählte Entgeltgruppen, Stufe 1)
- E10, Stufe 1: rund 3.800 €/Monat, laut Tarifvertrag TVöD VKA, Entgelttabellen 2024
- E11, Stufe 1: rund 4.000 €/Monat, laut Tarifvertrag TVöD VKA, Entgelttabellen 2024
- E12, Stufe 1: rund 4.250 €/Monat, laut Tarifvertrag TVöD VKA, Entgelttabellen 2024
- E13, Stufe 1: rund 4.500 €/Monat, laut Tarifvertrag TVöD VKA, Entgelttabellen 2024
Gehalt im privaten Architekturbüro
Für angestellte Architektinnen und Architekten in privaten Büros existiert kein allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag. Berufsverbände wie der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und die Bundesarchitektenkammer (BAK) veröffentlichen regelmäßig Honorar- und Gehaltsempfehlungen und Erhebungen zu marktüblichen Vergütungen.
Nach branchentypischen Gehaltsübersichten liegt das Bruttojahreseinkommen angestellter Architektinnen und Architekten im Durchschnitt im Bereich von etwa 45.000 – 60.000 € pro Jahr (Stand 2025). Mit zunehmender Berufserfahrung, Leitungsaufgaben oder Spezialisierungen (z. B. Projektleitung, BIM-Management) sind höhere Einkommen möglich.
Einstiegsgehälter
- Berufseinsteiger/innen nach abgeschlossenem Masterstudium können – je nach Region und Bürogröße – mit Einstiegsgehältern im Bereich von etwa 38.000–45.000 € brutto im Jahr rechnen.
- Im öffentlichen Dienst kann eine Eingruppierung etwa in E10 oder E11 zu leicht anderen Einstiegswerten führen, abhängig von der jeweiligen Entgeltordnung.
Selbstständige Architektinnen und Architekten
Freiberuflich tätige Architektinnen und Architekten erzielen ihre Einnahmen überwiegend aus Honorarverträgen nach HOAI oder individuellen Vereinbarungen. Die Einkommen können stark schwanken und hängen u. a. ab von:
- Auftragslage und Projektvolumen
- Bürostruktur (Einzelbüro, Partnerschaft, Bürogröße)
- Spezialisierung (z. B. energetische Sanierung, Gutachten, Projektsteuerung)
- Regionale Marktsituation
Offizielle Durchschnittswerte sind schwer zu verallgemeinern; Berufsverbände veröffentlichen regelmäßig Umfragen zu Honoraren und wirtschaftlicher Lage der Büros.
6. Karrierewege als Architekt / Architektin
Der Beruf Architekt / Architektin bietet eine Reihe von Spezialisierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, sowohl im Angestelltenverhältnis als auch in der Selbstständigkeit.
Fachliche Spezialisierungen
- Hochbauarchitektur: Planung von Wohngebäuden, Büro- und Verwaltungsbauten, Schulen, Krankenhäusern u. a.
- Innenarchitektur / Raumgestaltung: Spezialisierung auf Innenräume, Material- und Lichtkonzepte.
- Stadtplanung / Städtebau: Entwicklung städtebaulicher Konzepte, Bebauungspläne, Verkehrskonzepte.
- Denkmalpflege und Bauen im Bestand: Sanierung und Umnutzung historischer Gebäude, Arbeiten mit Denkmalschutzbehörden.
- Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen: Fokus auf ökologische Baustoffe, Energieeffizienz, Zertifizierungssysteme (z. B. DGNB).
- BIM-Management: Aufbau und Pflege digitaler Gebäudemodelle, Koordination von Planungsprozessen mit Building Information Modeling.
Führungs- und Managementpositionen
- Projektleitung: Verantwortung für größere Bauprojekte, Budget- und Terminverantwortung, Führung von Projektteams.
- Team- oder Büroleitung: Personalverantwortung, strategische Ausrichtung des Büros, Akquise neuer Projekte.
- Geschäftsführung / Partner in einem Architekturbüro: Unternehmerische Verantwortung, wirtschaftliche Steuerung, Netzwerkarbeit.
Alternativen und angrenzende Karrierepfade
- Öffentlicher Dienst: Tätigkeiten in Bauämtern, Landes- oder Bundesbehörden, kommunalen Wohnungsbaugesellschaften.
- Immobilienwirtschaft: Arbeit bei Projektentwicklern, Immobilienfonds, Wohnungsunternehmen (z. B. Projektentwicklung, Technical Due Diligence).
- Bau- und Projektmanagement: Steuerung großer Bauvorhaben, häufig auch interdisziplinär mit Ingenieurinnen und Betriebswirten.
- Lehre und Forschung: Wissenschaftliche Laufbahn an Hochschulen, Forschung zu Baukultur, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung im Bauwesen.
Verwandte Berufe
Im Bau- und Planungsbereich gibt es mehrere Berufe mit ähnlichen oder ergänzenden Aufgaben:
- Bauingenieur / Bauingenieurin: Schwerpunkt auf Statik, Tragwerksplanung, Bauverfahrenstechnik und Ausführung.
- Innenarchitekt / Innenarchitektin: Fokus auf Gestaltung von Innenräumen, Einrichtungen und Materialkonzepten.
- Landschaftsarchitekt / Landschaftsarchitektin: Planung von Freianlagen, Parks, Grünflächen und Außenräumen.
- Stadtplaner / Stadtplanerin: Konzeption von Siedlungs- und Verkehrsräumen, Erstellung von Bauleitplänen.
- Bauzeichner / Bauzeichnerin: Erstellung von technischen Zeichnungen und Plänen nach Vorgabe von Architektinnen und Ingenieuren.
- Technische/r Systemplaner/in: Planung und Zeichnung von Anlagen der Gebäudetechnik (z. B. Heizung, Lüftung, Sanitär).
FAQ zum Beruf Architekt / Architektin
1. Ist „Architekt / Architektin“ in Deutschland ein geschützter Beruf?
Ja. Die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Architektin“ ist gesetzlich geschützt. Sie darf in der Regel nur führen, wer in die Architektenliste einer Landesarchitektenkammer eingetragen ist. Grundlage dafür sind die Architektengesetze der jeweiligen Bundesländer und die Berufsordnungen der Architektenkammern.
2. Wie lange dauert die Ausbildung zur Architektin / zum Architekten insgesamt?
Typischerweise umfasst der Weg zum Architektentitel ein Architekturstudium von insgesamt etwa fünf Jahren (Bachelor und Master) sowie eine anschließende praktische Berufstätigkeit, die je nach Bundesland meist rund zwei Jahre umfasst. Erst mit Eintragung in die Architektenliste darf die geschützte Berufsbezeichnung offiziell geführt werden.
3. Brauche ich für die Arbeit als Architekt / Architektin eine Berufshaftpflichtversicherung?
Für freiberuflich tätige Architektinnen und Architekten ist eine Berufshaftpflichtversicherung in der Regel verpflichtend und wird von den Architektenkammern vorgeschrieben. Sie dient dazu, sich gegen Vermögensschäden aus Planungs- und Überwachungsfehlern abzusichern. Für angestellte Architektinnen und Architekten gelten die Versicherungsregelungen des jeweiligen Arbeitgebers.
4. Welche Software nutzen Architektinnen und Architekten im Berufsalltag?
Im Berufsalltag kommen vor allem CAD-Programme (z. B. für 2D- und 3D-Planung), BIM-Software, Visualisierungstools sowie Programme zur Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung zum Einsatz. Hinzu kommen Office-Anwendungen für Kostenberechnungen, Berichte, Präsentationen und Projektorganisation.