Mindestlohn ab 2026: 13,90 € pro Stunde

Tom Schmid
Tom Schmid

18.12.2025 | 6 Min.

Mindestlohn ab 2026

Wenn 13,90 € plötzlich auf dem Schichtplan stehen

Du sitzt spätabends in der Küche, checkst die nächste Schicht im Dienstplan und rechnest im Kopf: „Wenn der Mindestlohn wirklich auf 13,90 € steigt, müsste am Monatsende doch spürbar mehr übrig bleiben.“ Gleichzeitig macht dich ein Satz in der Teamgruppe stutzig: „Bei uns wird das bestimmt wieder über Zulagen verrechnet.“

Genau hier wird es spannend: Erstens ist entscheidend, wie der gesetzliche Mindestlohn umgesetzt wird – nicht nur, dass er steigt. Und zweitens hängt die echte Wirkung für dich davon ab, ob deine Arbeitszeit korrekt erfasst und der Stundenlohn sauber berechnet wird. Die Auflösung dazu kommt weiter unten – inklusive einer Checkliste, mit der du deine Abrechnung selbst prüfen kannst.

Mindestlohn 2026: Wer legt 13,90 € fest?

Der gesetzliche Mindestlohn ist eine bundeseinheitliche Lohnuntergrenze pro Arbeitsstunde. Die konkrete Höhe ab 2026 (hier: 13,90 €) basiert in der Regel auf dem Verfahren, das in Deutschland über die Mindestlohnkommission vorbereitet und anschließend formell umgesetzt wird.

Wichtig für dein Verständnis (und für eine realistische Erwartung an die Umsetzung im Betrieb):

  • Die Mindestlohnkommission fasst einen Beschluss / eine Empfehlung zur Anpassung.
  • Die formale Umsetzung erfolgt üblicherweise per Rechtsverordnung der Bundesregierung und wird wirksam durch amtliche Veröffentlichung (maßgeblich ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt).
  • Die rechtliche Grundlage ist das Mindestlohngesetz (MiLoG).

Wenn du dich fragst, warum in manchen Betrieben „erst mal abgewartet“ wird: Häufig liegt das daran, dass Unternehmen intern erst dann verbindlich umstellen, wenn die formale Umsetzung eindeutig veröffentlicht ist.

Mindestlohngesetz (MiLoG): Wer hat Anspruch – und wer nicht?

Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für Beschäftigte in Deutschland. Dennoch gibt es gesetzlich definierte Ausnahmen und Sonderkonstellationen. Die Details findest du im MiLoG sowie in der Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Praxisnah gedacht heißt das: Entscheidend sind nicht Jobtitel oder Branche allein, sondern dein Status (z. B. bestimmte Praktika oder Einstiegsformen) und die konkrete Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses.

Typische Situationen, in denen du genau hinschauen solltest

  • Minijob / Nebenjob: Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch hier – aber die Stundenzahl beeinflusst, ob du innerhalb der Minijob-Grenze bleibst. Wenn der Stundenlohn steigt, sinkt oft die maximal mögliche Monatsstundenzahl.
  • Schichtarbeit mit Zuschlägen: Häufige Frage: „Zählen Zuschläge zum Mindestlohn?“ Das hängt von der Ausgestaltung ab. Entscheidend ist, ob der Grundstundenlohn die Untergrenze erfüllt und wie Zulagen rechtlich einzuordnen sind.
  • Stücklohn / Leistungslohn: Am Ende muss pro Stunde mindestens die Mindestlohnhöhe erreicht werden. Dazu braucht es nachvollziehbare Zeiterfassung bzw. Leistungsnachweise.

So rechnest du deinen Anspruch mit 13,90 € nach

Wer den Mindestlohn prüfen will, braucht drei Dinge: Stunden, Auszahlungsbetrag und Zeitraum. Denn Mindestlohn bedeutet: pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde muss mindestens 13,90 € gezahlt werden (ab 2026, nach formaler Umsetzung).

Beispielrechnung: Mindestlohn 2026 (13,90 €) bei typischen Stundenumfängen
Monatliche Arbeitszeit Mindest-Brutto (13,90 €/h) Worauf du achten solltest
40 Stunden 556,00 € Zeiterfassung (inkl. Vorbereitung/Abschluss, falls angeordnet)
80 Stunden 1.112,00 € Pausen korrekt abgezogen? Überstunden dokumentiert?
120 Stunden 1.668,00 € Schichtwechsel: Werden Übergaben als Arbeitszeit gezählt?
160 Stunden 2.224,00 € Stundenlohn auf der Abrechnung vs. effektiver Stundenlohn

So gehst du Schritt für Schritt vor:

  1. Notiere deine tatsächlich geleisteten Stunden (Stundenzettel, App, Dienstplan + eigene Aufzeichnungen).
  2. Vergleiche den Bruttobetrag (nicht Netto) auf der Abrechnung mit: Stunden × 13,90 €.
  3. Wenn dein Brutto niedriger wirkt: Prüfe, ob Stunden fehlen (z. B. Einarbeitung, Umkleidezeit, Übergabe) oder ob falsch gerundet wurde.

Arbeitsmarkt-Trends: Warum der Mindestlohn für viele Branchen zentral bleibt

Die Diskussion um den Mindestlohn ist nicht nur politisch, sondern vor allem arbeitsmarktpraktisch: In Bereichen mit vielen Einstiegs- und Anlerntätigkeiten (z. B. Service, Logistik, Reinigung, Teile des Einzelhandels oder der Pflege-Assistenz) ist der Mindestlohn häufig eine relevante Untergrenze.

Für eine datenbasierte Einordnung ohne Wertung helfen offizielle Statistiken:

  • Destatis veröffentlicht regelmäßig Daten zu Verdiensten, Verdienststrukturen und dem Niedriglohnsektor. Diese zeigen, wie viele Beschäftigte in Lohnbereichen arbeiten, die von Mindestlohnanpassungen besonders berührt werden. (Konkrete Kennzahlen hängen vom jeweiligen Berichtsjahr ab.)
  • Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) analysiert laufend die Arbeitsmarktwirkungen des Mindestlohns (z. B. Beschäftigungseffekte, Stundenumfang, betriebliche Anpassungsreaktionen).

Was du daraus für dich ableiten kannst: In Phasen mit Fachkräfteengpässen und hoher Wechselbereitschaft kann ein höherer Mindestlohn die Untergrenze verschieben – aber dein individueller Spielraum hängt weiterhin von Qualifikation, Branche, Region und Tarifbindung ab.

Kontrolle & Pflichten: Das solltest du als Beschäftigte:r wissen

Das Mindestlohngesetz regelt nicht nur die Lohnuntergrenze, sondern auch Rahmenbedingungen zur Durchsetzung und zu Dokumentationspflichten, die in bestimmten Branchen oder Konstellationen besonders relevant sein können. Welche Pflichten im Detail greifen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (siehe MiLoG und BMAS-Übersichten).

Checkliste: Warnsignale, wenn 13,90 € nicht ankommen

  • Du bekommst zwar mehr Geld, aber deine Stunden werden „nachträglich angepasst“.
  • Vor- und Nachbereitungszeiten gelten plötzlich als „freiwillig“.
  • Auf der Abrechnung steht ein Stundenlohn ≥ 13,90 €, aber effektiv ergibt die Rechnung (Brutto ÷ Stunden) weniger.
  • Überstunden werden mit Freizeit „abgegolten“, ohne dass du das nachvollziehbar bestätigen kannst.

Was du konkret tun kannst: Vorbereitung auf 2026

Auch wenn die Zahl 13,90 € klar aussieht: Für dich zählt die saubere Umsetzung im Alltag. Mit diesen Schritten bist du gut vorbereitet:

  1. Eigenes Stundenprotokoll führen (mindestens stichprobenartig) – vor allem bei wechselnden Schichten.
  2. Arbeitsvertrag und Abrechnung prüfen: Ist der Stundenlohn klar ausgewiesen? Gibt es Regelungen zu Zuschlägen, Umkleidezeit, Pausen?
  3. Gespräch im Betrieb: Frage frühzeitig, ab wann intern auf 13,90 € umgestellt wird und wie die Zeiterfassung erfolgt.
  4. Dokumente sammeln: Dienstpläne, Abrechnungen, Nachweise zur Arbeitszeit – das hilft bei Rückfragen.

Wenn du unsicher bist, ob eine Ausnahme greift oder wie Zeiten zu werten sind, ist die BMAS-Übersichtsseite zum Mindestlohn ein sinnvoller Startpunkt für die Einordnung (ohne dass du in juristische Detailkommentare abtauchen musst).

Kurzfazit

Der Mindestlohn ab 2026 soll bei 13,90 € liegen. Ob du davon in voller Höhe profitierst, hängt in der Praxis vor allem davon ab, ob alle Arbeitsstunden erfasst werden und ob die Abrechnung den Mindestlohn pro Stunde tatsächlich erfüllt. Wenn du deine Stunden und deine Abrechnung systematisch gegenprüfst, bist du bei möglichen Unklarheiten deutlich handlungsfähiger.

Quellen (offizielle deutsche Stellen)

  1. Mindestlohnkommission (Deutschland): Beschlüsse / Empfehlungen zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns, abrufbar über die Website der Mindestlohnkommission.
  2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Themenseite „Mindestlohn“ mit rechtlicher Einordnung, Beträgen und Anpassungsmechanismus.
  3. Mindestlohngesetz (MiLoG): Rechtsgrundlage zum gesetzlichen Mindestlohn (Anwendungsbereich, Ausnahmen, Durchsetzung).
  4. Bundesgesetzblatt: Amtliche Veröffentlichung der Mindestlohnhöhe per Rechtsverordnung (maßgeblich für die Wirksamkeit).
  5. Statistisches Bundesamt (Destatis): Verdienste / Verdienststrukturen / Niedriglohn – Daten zur Einordnung der betroffenen Beschäftigungssegmente.
  6. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Analysen zu Wirkungen des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt.