Befristeter Vertrag, Probezeit, Kündigung: Das solltest du unbedingt wissen

Die wichtigsten Regeln – kurz erklärt

Tom Schmid
Tom Schmid

2026-02-05 | 7 Min.

Viele Beschäftigte gehen davon aus, dass ein befristeter Vertrag „automatisch sicher“ bis zum Enddatum läuft – oder dass man in der Probezeit „jederzeit ohne Regeln“ gekündigt werden kann. Beides stimmt so nicht. Entscheidend sind immer Vertragsart, vereinbarte Kündigungsmöglichkeiten, die Probezeit-Regelung sowie (je nach Fall) Kündigungsschutz und Sonderkündigungsschutz.

1) Befristeter Vertrag: Was bedeutet das genau?

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet grundsätzlich automatisch zum vereinbarten Datum – ohne dass es einer Kündigung bedarf. Häufig wird er abgeschlossen, um eine Vertretung abzudecken, Projektarbeit zu leisten oder Personalbedarf flexibel zu steuern.

Man unterscheidet typischerweise:

  • Zeitbefristung: Ende an einem festen Datum (z. B. 31.12.).
  • Zweckbefristung: Ende, sobald ein Zweck erreicht ist (z. B. Rückkehr der vertretenen Person).

2) Kann man einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen?

Das ist ein sehr häufiger Irrtum: Ein befristeter Vertrag ist nicht automatisch ordentlich kündbar. Eine ordentliche Kündigung während der Befristung ist in der Regel nur möglich, wenn sie im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

Wichtig: Unabhängig davon bleibt die außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund möglich – z. B. bei schweren Pflichtverletzungen. Die Hürden dafür sind jedoch hoch.

3) Probezeit: Welche Kündigungsfrist gilt?

Während einer vereinbarten Probezeit (maximal 6 Monate) gilt meist eine verkürzte Kündigungsfrist. Üblich sind zwei Wochen – und zwar für beide Seiten. Ob deine Probezeit-Klausel wirksam ist und welche Frist gilt, ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz.

Wichtig zu wissen:

  • Eine Kündigung in der Probezeit braucht in der Regel keine Begründung im Schreiben.
  • Trotz Probezeit dürfen Kündigungen nicht diskriminierend oder aus anderen unzulässigen Gründen erfolgen.
  • Auch in der Probezeit können besondere Schutzvorschriften greifen (z. B. bei Schwangerschaft).

4) Kündigungsschutz: Greift der bei Befristung oder Probezeit?

Der allgemeine Kündigungsschutz (KSchG) greift typischerweise erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht – und auch nur, wenn der Betrieb die erforderliche Betriebsgröße erreicht. In einer klassischen Probezeit-Konstellation ist dieser Schutz daher häufig (noch) nicht anwendbar.

Aber: Bestimmte Fälle genießen Sonderkündigungsschutz oder es gelten besondere Anforderungen – unabhängig von der Dauer. Beispiele können u. a. besondere Personengruppen oder Konstellationen sein, die rechtlich stärker geschützt sind.

5) Was passiert, wenn die Befristung „einfach ausläuft“?

Läuft die Befristung ab, endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Du solltest:

  • rechtzeitig klären, ob eine Verlängerung geplant ist,
  • dich bei Bedarf frühzeitig arbeitssuchend melden (Fristen beachten),
  • dir ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen.

Wenn du nach Fristende mit Wissen des Arbeitgebers weiterarbeitest, kann unter Umständen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Das ist ein klassischer Praxis-Fehler – daher sollte das Ende sauber dokumentiert werden.

6) Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

Diese Punkte sorgen in der Praxis besonders oft für Streit:

  • Kündigungsmöglichkeit nicht geprüft: Bei Befristung ist eine ordentliche Kündigung nicht automatisch drin.
  • Fristen verpasst: Kündigungsfristen, Meldefristen und ggf. Klagefristen sind entscheidend.
  • Nur mündliche Aussagen: „Wir verlängern sicher“ ist ohne schriftliche Vereinbarung wertlos.
  • Unklare Probezeit-Regelung: Was gilt wirklich – Vertrag, Tarifvertrag oder Gesetz?

7) Checkliste: Was du jetzt konkret tun solltest

Wenn du befristet beschäftigt bist oder in Probezeit gekündigt wurdest, hilft diese kurze Checkliste:

  • Arbeitsvertrag prüfen: Befristungsende, Probezeit, Kündigungsklausel, Tarifbindung.
  • Kündigungsschreiben prüfen: Datum, Form, Kündigungsfrist, Zugang.
  • Offene Ansprüche klären: Resturlaub, Überstunden, Bonus/Provision.
  • Arbeitszeugnis anfordern (Zwischen- oder Endzeugnis).
  • Bei Unsicherheit: frühzeitig beraten lassen, bevor Fristen ablaufen.

FAQs

Ist ein befristeter Vertrag automatisch vor dem Enddatum kündbar?

Nein. Eine ordentliche Kündigung während der Befristung ist in der Regel nur möglich, wenn sie im Arbeitsvertrag oder über einen Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt grundsätzlich möglich.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

Häufig gilt eine verkürzte Frist (oft zwei Wochen). Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und die gesetzlichen Vorgaben.

Muss eine Kündigung in der Probezeit begründet werden?

In der Regel nicht. Trotzdem darf die Kündigung nicht aus unzulässigen Gründen erfolgen (z. B. diskriminierend).

Endet ein befristeter Vertrag automatisch?

Ja. Eine Befristung endet grundsätzlich mit dem vereinbarten Datum oder beim Erreichen des Zwecks – ohne Kündigung.

Was, wenn ich nach dem Befristungsende weiterarbeite?

Wenn du nach Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers weiterarbeitest, kann unter Umständen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Das sollte unbedingt sauber geklärt und dokumentiert werden.