Einkommensgrenze für Minijobs 2026: 603€ – das musst du wissen

Tom Schmid
Tom Schmid

18.12.2025 | 6 Min.

Minijob-Grenze 2026

Minijob-Grenze 2026: Was genau steigt auf 603€?

Ab 2026 liegt die monatliche Entgeltgrenze für einen Minijob (also eine geringfügig entlohnte Beschäftigung) bei 603€. Entscheidend ist dabei nicht, ob du in einem einzelnen Monat einmal 603€ erreichst – sondern ob dein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt diese Grenze voraussichtlich nicht überschreitet.

Die Grundlage ist gesetzlich geregelt: Die Minijob-Grenze ist seit der Reform dynamisch an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt. Das wird in der Praxis u. a. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Minijob-Zentrale erläutert; die rechtlichen Regelungen finden sich im SGB IV in Verbindung mit den Mindestlohnregelungen.

Warum 603€ nicht „willkürlich“ sind

Die Minijob-Entgeltgrenze wird aus einem fest definierten Stundenumfang pro Monat und dem jeweils geltenden Mindestlohn abgeleitet. Dadurch verändert sich die Grenze, wenn der Mindestlohn steigt. Diese Kopplung soll Minijobs planbarer machen und verhindern, dass mehr Menschen allein durch Mindestlohnerhöhungen „aus dem Minijob herausfallen“.

Regelmäßiges Arbeitsentgelt: Darauf kommt es bei 603€ an

Für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung zählt das regelmäßige Entgelt – also eine Prognose zu Beginn (oder bei Änderungen) des Beschäftigungsverhältnisses. Die Minijob-Zentrale beschreibt dazu in ihren Praxisinformationen, dass Arbeitgeber das Arbeitsentgelt vorausschauend beurteilen müssen: Was ist im Prognosezeitraum realistisch und vorhersehbar?

Typische Fälle aus der Praxis

  • Feste Stunden pro Woche: Wenn du immer gleich viel arbeitest, lässt sich das regelmäßige Entgelt meist gut bestimmen.
  • Schwankende Einsatzpläne: Dann wird es wichtiger, was vertraglich vereinbart ist und was typischerweise anfällt.
  • Einmalzahlungen (z. B. Sonderzahlungen): Können für die Beurteilung relevant sein, wenn sie absehbar sind.
  • Mehrfachbeschäftigung: Wenn du mehrere Minijobs gleichzeitig hast, kann die Summe entscheidend sein.

Merke: Die 603€ sind eine monatliche Grenze. Für die Einstufung ist aber die Regelmäßigkeit entscheidend – nicht das „beste“ oder „schlechteste“ Monats-Ergebnis.

Sozialversicherung im Minijob: Rentenversicherung, Befreiung, Beiträge

Viele verbinden Minijobs mit „keine Sozialabgaben“. Das stimmt nur teilweise. Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) und Minijob-Zentrale gilt:

  • In der Rentenversicherung besteht im Minijob grundsätzlich Versicherungspflicht.
  • Du kannst dich jedoch auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
  • Minijobs sind für Arbeitnehmer in der Regel kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei; Arbeitgeber zahlen hierfür Pauschalabgaben (Details je nach Fallkonstellation, u. a. ob gesetzlich krankenversichert).

Was bedeutet das für dich langfristig?

Die Rentenversicherungspflicht kann ein Vorteil sein: Beitragszeiten können sich (je nach persönlicher Situation) positiv auf die Rentenansprüche auswirken und unter Umständen Voraussetzungen für bestimmte Leistungen stärken. Ob eine Befreiung sinnvoll ist, hängt von deinem Ziel ab (kurzfristig mehr Netto vs. langfristige Absicherung). Für eine belastbare Entscheidung sind die Informationen der DRV besonders wichtig.

Minijob 2026: Überblick zu Einordnung und Folgen (vereinfacht)
Punkt Minijob bis 603€ Über 603€
Einordnung Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) Möglicherweise Übergangsbereich (Midijob) oder reguläre Beschäftigung
Prüfmaßstab Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt
Rentenversicherung Grundsätzlich versicherungspflichtig, Befreiung möglich Reguläre Beiträge; im Übergangsbereich besondere Berechnung
Hinweis Prognose und Dokumentation sind wichtig Prüfen, ob Midijob-Regeln greifen

Midijob statt Minijob: Abgrenzung im Übergangsbereich

Wenn dein regelmäßiges Entgelt über 603€ liegt, kann die Beschäftigung in den Übergangsbereich fallen (oft als Midijob bezeichnet). Der Übergangsbereich ist im Sozialversicherungsrecht gesondert geregelt; die DRV und das BMAS bieten hierzu Fachinformationen, insbesondere zur Beitragsberechnung und zu den jeweils gültigen Grenzen.

Für dich bedeutet das: Ein „kleiner“ Sprung über die Minijob-Grenze kann zwar mehr Brutto bringen, aber auch zu einer anderen sozialversicherungsrechtlichen Behandlung führen. Das ist nicht automatisch schlecht – aber es verändert Netto, Ansprüche und Pflichten.

Trend am Arbeitsmarkt: mehr Flexibilität, mehr Regeln

Minijobs bleiben in Deutschland ein verbreitetes Modell – vor allem für Nebenjobs, Studierende, Wiedereinstieg oder als flexible Ergänzung. Gleichzeitig steigt die Bedeutung korrekter Einstufung: Durch die dynamische Kopplung an den Mindestlohn verschiebt sich die Grenze regelmäßig. Wer Arbeitszeiten flexibel plant (Schicht, Aushilfe, Saison), sollte die Prognose und die Jahresbetrachtung (nach Praxisvorgaben) ernst nehmen. Die Minijob-Zentrale ist dafür die zentrale offizielle Anlaufstelle in der Umsetzungspraxis.

Checkliste: So bleibst du 2026 sicher unter 603€ (oder planst den Wechsel)

Wenn du 2026 einen Minijob startest oder schon in einem bist, helfen dir diese Schritte, Überraschungen zu vermeiden:

  1. Arbeitsvertrag prüfen: Sind Stunden und Vergütung klar geregelt?
  2. Monatsplanung realistisch rechnen: Was ist „regelmäßig“ zu erwarten?
  3. Extras vorher klären: Mehrarbeit, Vertretungen oder Sonderzahlungen – geplant oder unvorhersehbar?
  4. Rentenversicherung bewusst entscheiden: Versicherungspflicht vs. Befreiung (mit Blick auf langfristige Absicherung).
  5. Bei Grenzfällen Midijob prüfen: Wenn du ohnehin regelmäßig über 603€ liegst, kann der Übergangsbereich die passende Einordnung sein.

Häufige Fragen zur Minijob-Einkommensgrenze 2026 (603€)

Gilt die 603€-Grenze pro Monat oder pro Jahr?

Es handelt sich um eine monatliche Entgeltgrenze. Maßgeblich ist jedoch die Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts über den Prognosezeitraum nach den Vorgaben der Praxis (u. a. Minijob-Zentrale).

Was passiert, wenn ich die 603€ einmal überschreite?

Das hängt davon ab, ob das Überschreiten vorhersehbar war oder nur ausnahmsweise passiert ist. Die Beurteilung erfolgt nach den Regeln der geringfügigen Beschäftigung (Minijob-Zentrale).

Bin ich im Minijob automatisch rentenversichert?

Grundsätzlich ja: Im Minijob besteht in der Rentenversicherung in der Regel Versicherungspflicht. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich (DRV/Minijob-Zentrale).

Ist ein Midijob schlechter als ein Minijob?

Nicht automatisch. Ein Midijob im Übergangsbereich kann mit anderen Beitragsregeln verbunden sein und häufig zu umfassenderer sozialer Absicherung führen. Ob das passt, hängt von deinem Einkommen, deinen Zielen und deiner Lebenssituation ab (BMAS/DRV).

Quellen (offizielle deutsche Stellen)

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Informationen zu Minijobs und zur Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn. (bmas.de)
  2. Deutsche Rentenversicherung (DRV): Fachinformationen zur geringfügigen Beschäftigung, Rentenversicherungspflicht und Befreiung. (deutsche-rentenversicherung.de)
  3. Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See): Praxisinformationen zur Minijob-Grenze, Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts, Melde- und Beitragspflichten. (minijob-zentrale.de)
  4. Sozialgesetzbuch (SGB IV): Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung und Entgeltgrenzen. (gesetze-im-internet.de)
  5. Mindestlohngesetz (MiLoG) und maßgebliche Regelungen zur Mindestlohnhöhe. (gesetze-im-internet.de)