Minijob während der Arbeitslosigkeit: Anrechnung auf das Arbeitslosengeld und rechtliche Grenzen
Was erlaubt ist – und wo es für Arbeitslose kritisch wird

07.05.2026 | (Lesedauer: 6 Minuten)

Für viele Arbeitslose ist ein Minijob eine naheliegende Möglichkeit, das Einkommen aufzubessern und gleichzeitig im Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben. Was oft unterschätzt wird: Die Kombination aus Arbeitslosengeld und Nebenjob ist rechtlich klar geregelt – und kann bei falscher Handhabung schnell zu finanziellen Nachteilen führen.
Wie viel darf man verdienen?
Grundsätzlich gilt: Bezieher von Arbeitslosengeld I dürfen nebenbei bis zu 165 Euro monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Liegt das Einkommen darüber, wird der darüber hinausgehende Betrag vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Für Arbeitgeber ist das insofern relevant, als geringfügige Beschäftigungen zwar flexibel sind, aber nicht automatisch finanziell attraktiv für Arbeitslose bleiben. Gerade bei klassischen 520-Euro-Minijobs wird ein Großteil der Einnahmen auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Entscheidend ist die Arbeitszeit
Nicht nur das Einkommen spielt eine Rolle, sondern auch der zeitliche Umfang der Tätigkeit. Die Grenze liegt bei weniger als 15 Stunden pro Woche. Wer diese Grenze überschreitet, gilt rechtlich nicht mehr als arbeitslos – mit entsprechendem Verlust des Leistungsanspruchs.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Gestaltung von Arbeitszeiten muss sorgfältig erfolgen, wenn der Beschäftigte weiterhin Arbeitslosengeld beziehen soll.
Anrechnung und Besonderheiten
Nicht alle Einkünfte werden gleich behandelt. In bestimmten Fällen können höhere Freibeträge gelten, etwa wenn die Nebentätigkeit bereits vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurde. Hier erfolgt eine individuelle Berechnung durch die Agentur für Arbeit.
Zudem sollten Fahrtkosten, Werbungskosten oder pauschale Abzüge berücksichtigt werden, da sie das anrechenbare Einkommen reduzieren können. Eine pauschale Betrachtung greift daher oft zu kurz.
Relevanz für Arbeitgeber und HR
Minijobs für Arbeitslose sind für Unternehmen ein interessantes Instrument, um kurzfristig Personal zu gewinnen oder Einstiegsmöglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig erfordern sie ein gewisses Maß an Verständnis für sozialrechtliche Rahmenbedingungen.
Transparente Absprachen, klare Arbeitszeitregelungen und eine saubere Dokumentation sind entscheidend. Fehler können nicht nur für den Beschäftigten finanzielle Nachteile haben, sondern auch das Vertrauensverhältnis belasten.
Fazit
Ein Minijob während der Arbeitslosigkeit kann sinnvoll sein – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Entscheidend ist jedoch die genaue Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Wer Einkommen, Arbeitszeit und individuelle Freibeträge im Blick behält, kann die Vorteile dieser Kombination gezielt nutzen.
FAQs
Wie viel darf man bei Arbeitslosengeld I hinzuverdienen?
Bis zu 165 Euro monatlich sind anrechnungsfrei. Alles darüber wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?
Die Arbeitszeit darf 15 Stunden pro Woche nicht erreichen, sonst entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Gibt es Ausnahmen bei den Freibeträgen?
Ja, wenn die Nebentätigkeit bereits vor der Arbeitslosigkeit bestand, können höhere Freibeträge gelten.
Warum ist das Thema für Arbeitgeber relevant?
Weil Arbeitszeit und Verdienstgrenzen eingehalten werden müssen, um Probleme für den Beschäftigten zu vermeiden.